(KI-generiertes Bild)

Ein günstiges Altersvorsorgeprodukt soll Banken herausfordern. Doch der Staat verheddert sich in der eigenen Idee, während die privaten Lösungen längst bereitstehen.

Ein Kommentar.

Seit Mai 2026 ist die Altersvorsorgereform in Kraft, der Starttermin steht: 1. Januar 2027. Die Riester-Rente weicht dem Altersvorsorgedepot – flexibler, kapitalmarktnah, mit gedeckelten Kosten. So weit, so richtig. Das Problem ist nicht das Ziel. Das Problem ist, dass der Staat ausgerechnet sein eigenes Vorzeigeprodukt, das staatliche Standarddepot, beschlossen hat, ohne zu wissen, wer es anbietet, wie es vertrieben wird und auf welcher rechtlichen Grundlage.

Wer das Produkt tragen soll, ist offen. Genannt werden Bundesbank, der Staatsfonds Kenfo, die KfW, die Rentenversicherung. Allesamt können Geld anlegen – keiner von ihnen führt Kundendepots, betreibt Onboarding, kümmert sich um Zulagen, Service und Steuerfragen. Genau das aber ist die eigentliche Arbeit. White-Label-Anbieter, die diese Lücke schließen könnten, beziffern den Vorlauf auf Monate – angefragt hat der Staat bis heute niemanden. Dazu kommen eine Ausschreibung, eine noch nicht geschriebene Rechtsverordnung und mehrere zu ändernde Gesetze. Die Wahrscheinlichkeit eines pünktlichen Starts schrumpft mit jedem Tag.

Das ist kein Pech, sondern ein Prozessfehler mit Ansage. Das Standarddepot war nicht die Idee des Ministeriums; es wurde im Parlament kurz vor Schluss obendraufgesetzt. Jetzt sollen es Beamte praktikabel machen, denen an der entscheidenden Stelle die Markt- und Vertriebspraxis fehlt. Wer nie ein Depot aufgesetzt oder Akquisekosten kalkuliert hat, unterschätzt verlässlich, was Vertrieb kostet.

Und damit zum teuersten Denkfehler: der Annahme, ein „neutrales” Standardprodukt ziehe die bisher Inaktiven von allein an. Tut es nicht. Die Menschen, die der Staat erreichen will, erreicht man entweder über automatische Einbeziehung mit Opt-out – wie in Großbritannien, wo die Teilnahme so von rund der Hälfte auf knapp 90 Prozent stieg – oder über echten, bezahlten Vertrieb. Beides hat der Gesetzgeber für sein Produkt ausgeschlagen: kein Opt-out, kein Vertriebsbudget. Eine tolle “Benchmark” verkauft sich aber eben nicht von selbst!

Bleibt die Finanzierung. Vertrieb kostet, immer. Diese Kosten gehören ins Produkt – wie im Markt auch – und nicht quersubventioniert aus Steuermitteln. Tut der Staat Letzteres, verzerrt er den Wettbewerb, den er angeblich nur beleben will; selbst der Versichererverband warnt vor genau diesem Zielkonflikt. Tut er es nicht, trägt sein Produkt dieselben Kosten wie alle anderen und verliert den vermeintlichen Vorteil. Aus dieser Zange kommt er nicht heraus, solange die Rechtsverordnung fehlt.

Der Markt steht derweil bereit. Jeder private Anbieter muss ab Tag eins ein Standarddepot mit maximal 1,0 Prozent Effektivkosten führen – die „klaren Vorgaben an den Markt” gibt es also längst. Die regulierten Schienen existieren: Vermögensverwaltung, Verwahrung als Sondervermögen, digitale Abwicklung. Auch wir halten über unsere Partner Lösungen vor, in denen Aufklärung und Begleitung über Reichweite und Inhalte laufen statt über teuren Provisionsvertrieb – honorarbasiert, transparent, ohne einen Cent Steuergeld. Akquise als Funktion guter Inhalte, nicht als Kostenblock, den am Ende der Sparer trägt.

Das ist der Punkt. Niemand bestreitet das Ziel: günstige, einfache Vorsorge für breite Schichten. Bestritten wird von mir aber die Fähigkeit des Staates, es selbst umzusetzen. Er hat ein Gesetz mit hartem Termin beschlossen und die Umsetzung offengelassen – Träger ungeklärt, Vertrieb ungedacht, Verordnung ungeschrieben. Das ist keine böse Absicht. Es ist Versagen im Prozess. Und es läuft auf das hinaus, was man in solchen Fällen leider erwarten muss: eine weitere staatliche Bauchlandung – während der Markt, ruhig und unaufgeregt, längst liefert.