(KI-generiertes Bild)

Erik Podzuweit, Chef des Neobrokers Scalable, hat vor drei Wochen ein Wort in den Markt geworfen, das seither jede Anzeige für das neue Altersvorsorgedepot beherrscht: „gebührenfrei”. Das Standarddepot koste den Sparer nichts, allein die laufenden ETF-Kosten von „maximal 0,15 Prozent” im Jahr blieben. Anfang September konterte der Online-Vermögensverwalter Quirion mit zwei Vanguard-ETFs zu 0,07 bis 0,08 Prozent. Der Smartbroker zog nach. Und dann geschah etwas, das aufhorchen lässt: Mit der Deka bot erstmals ein etabliertes Haus seine Standardvariante ebenfalls zum Nulltarif an.

Für den Sparer klingt das nach einem seltenen Geschenk. Bevor Sie Ihren Sparplan darauf ausrichten, lohnt der zweite, ruhige Blick. Denn was heute beworben wird, ist ein Startpreis. Ob er auch der Preis Ihrer Rentenjahre bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

Vier Monate Frist genügen

Darauf weist Peter Schwark hin, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), in einem Kommentar auf Linkedin. Sein nüchterner Satz: Die aktuell beworbenen Konditionen würden „in der Regel nicht über die Vertragslaufzeit garantiert”. Der Beleg steht im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Paragraf 7c erlaubt dem Anbieter, die Kosten zu ändern, sofern er die Änderung mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres anzeigt. Mehr braucht es nicht, um aus einem Nulltarif einen bepreisten Vertrag zu machen.

Über solche Pläne ist bislang nichts bekannt, und niemand sollte den Anbietern eine Absicht unterstellen. Der Punkt ist ein anderer: Was Sie heute unterschreiben, trägt ein Preisschild, das der Anbieter mit einem Quartalsbrief neu beschriften darf. Ein Tagesgeldkonto mit Lockzins funktioniert nach demselben Muster. Nur läuft ein Altersvorsorgevertrag nicht sechs Monate, sondern ein halbes Leben.

Hinter dem Depot stecken 46 Geschäftsprozesse

Bleibt die Frage, warum ein Preis von null überhaupt unter Druck geraten sollte. Schwark nennt die Zahl, die man sich merken sollte: „mindestens 46 verschiedene Geschäftsprozesse” verlangt die geförderte Vorsorge, und nicht alle lassen sich vollständig digitalisieren. Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, der Todesfall mit Rückbuchung der Zulagen, die steuerliche Historienverwaltung über Jahrzehnte. Solche Vorgänge kosten Sachbearbeitung, nicht bloß Rechenzeit.

Ein Haus, das sein Standarddepot mit null Marge startet, muss diese Arbeit trotzdem bezahlen. Es hat dann zwei Wege: Es finanziert sie aus anderen Erträgen quer, oder es holt sich die Kosten später zurück. Die entscheidende Frage bei der Auswahl lautet deshalb nicht, wer heute am lautesten „kostenlos” ruft, sondern wer die 46 Prozesse von Beginn an ehrlich eingepreist hat.

Die andere Seite der Medaille

Das ist kein Grund, das Altersvorsorgedepot schlechtzureden. Der Wettbewerb, den wir gerade erleben, ist genau der Effekt, den die Reform wollte: Nach dem Wegfall von Garantie- und Verrentungszwang drängen Banken, Fondshäuser und Neobroker in einen Markt, den früher eine Handvoll Versicherer unter sich hatte. Das drückt die Kosten, den stillen Renditekiller jeder langen Anlage. Zudem hat der Gesetzgeber eine Leitplanke eingezogen: Mehr als ein Prozent im Jahr darf ein Standarddepot ohnehin nicht kosten. Nach oben ist der Spielraum also gedeckelt.

Wer heute ein günstiges Standarddepot wählt, macht daher selten etwas falsch. Er sollte nur wissen, worauf er achtet. Die jährliche Kostenanzeige des Anbieters gehört nicht ins Ablagefach. An ihr zeigt sich, ob aus dem Startpreis ein Dauerpreis geworden ist.

Wer diese Prüfung nicht Jahr für Jahr selbst führen will und Wert auf laufende Begleitung legt, findet die geförderte Vorsorge auch in betreuter Form. Welcher Weg zu Ihnen passt, entscheiden am Ende ohnehin Sie.

Mein Fazit

Ein Preis, der nichts kostet, ist die stärkste Schlagzeile im ganzen Vorsorgemarkt. Über den Wert des Vertrags in dreißig Jahren sagt sie wenig. Der Einstiegspreis ist schnell verglichen; schwerer und wichtiger wiegt die Frage, wer den Vertrag über Jahrzehnte solide führt.

Ein Altersvorsorgevertrag läuft dreißig Jahre. Die Werbung dafür gilt vier Monate.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, journalistische Einordnung und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er stellt keine Empfehlung für oder gegen einen bestimmten Anbieter dar. Angaben zu Konditionen und zur Förderung beruhen auf dem derzeitigen Stand und können sich durch noch ausstehende Verordnungen sowie die konkrete Ausgestaltung der Anbieter ändern. Kapitalmarktanlagen bergen Kursrisiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Rechtsstand: September 2026.