Das Wort „Goldverbot“ bereitet manchen Goldbesitzern gewiss Sorgen. Auf Anhieb wird mit diesem Wort häufig das vollumfängliche Verbot von Gold assoziiert. In der Vergangenheit wurde aber ein Goldverbot erlassen, wenn Staaten bestimmte Maßnahmen ergriffen, um eigene Edelmetallbestände zu erhöhen und gleichzeitig den privaten Besitz von Edelmetall zu verringern.

Beispielsweise wurde in den USA 1933 vom damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten ein Goldverbot erlassen. Bürger durften ab diesem Zeitpunkt keine Goldbeständeansammeln, die den Wert von 100 Dollar überschritten. Kleine Mengen, die diesen Wert nicht überschritten, durften weiterhin behalten werden. Daher ist ein Goldverbot nicht immer mit dem vollständigen Verbot von Gold gleichzusetzen.

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