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Der Aktuar widerspricht dem Gesetzgeber

Am 2. September hat Dr. Sven Ebert vom Flossbach von Storch Research Institute eine Studie zum Altersvorsorgedepot veröffentlicht. Ebert ist promovierter Mathematiker und Aktuar, er lehrt an der Deutschen Aktuar-Akademie, und er hat getan, was in der Debatte um die Riester-Nachfolge bislang kaum jemand getan hat: Er hat gerechnet! 1.001 simulierte Kapitalmarktpfade, acht Prozent erwartete Aktienrendite pro Jahr, drei Prozent für Anleihen, ein Prozent Kosten, zwei Prozent Inflation. Drei Musterbiografien, ein 20-Jähriger, ein 40-Jähriger, ein 60-Jähriger, jeweils mit der maximal geförderten Jahreseinzahlung von 2.340 Euro.

Die Fachpresse hat aus dieser Studie eine Zahl herausgezogen: 250.000 Euro Rentenlücke. Sie wird in den nächsten Wochen überall stehen. Die beiden interessanteren Befunde blieben liegen. Der erste ist eine Absage an das Standardprodukt, das der Gesetzgeber gerade erst vorgeschrieben hat. Der zweite betrifft die Förderung selbst.

Die Zahl ist enger definiert, als sie klingt

Zunächst zur Lücke. Ebert versteht darunter den Betrag, der privat angespart sein muss, damit ein Rentner 80 Prozent eines Durchschnittseinkommens für zwanzig Jahre finanzieren kann. Unterstellt ist dabei ein künftiges Rentenniveau von 40 Prozent; heute liegt es noch bei 48 Prozent.

Zwanzig Jahre ab 67 bedeutet: Ende mit 87. Wer unseren Beitrag Ihr Ruhestand dauert länger, als Ihre Planung annimmt gelesen hat, weiß, wie viele Menschen mit gutem Zugang zu medizinischer Versorgung dieses Alter überschreiten. Die 250.000 Euro sind also keine Obergrenze, sondern eine sparsam gesetzte Untergrenze. Wer mit 92 rechnet statt mit 87, muss die Zahl um ein gutes Viertel erhöhen. Und wer mehr als ein Durchschnittseinkommen gewohnt ist, sowieso.

Halten wir fest: Die Schlagzeilenzahl ist die freundlichste Variante der Rechnung.

Das Standarddepot kostet Rendite, und das steht in der Studie

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Anbieter ein Standarddepot mit gedeckelten Effektivkosten von einem Prozent. Darin sind zwei Fonds vorgesehen, ein wachstumsorientierter für die Ansparphase und ein defensiver für den Übergang. Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird die Hälfte des Ersparten umgeschichtet, zwei Jahre vorher müssen 70 Prozent im defensiven Fonds liegen, sofern der Kunde nichts anderes verlangt.

Ebert hat dieses Life-Cycling nachgerechnet. Er vergleicht drei 40-jährige Sparer, die bis 65 identisch zu 80 Prozent in Aktien investieren und sich danach unterschiedlich absichern. Wer im Alter 65 auf 30 Prozent Aktien reduziert, hat im Median fast zehn Prozent weniger auf dem Konto als jemand, der bei 70 Prozent bleibt. Auch im 25-Prozent-Perzentil schneidet die riskantere Variante besser ab, im ungünstigen 5-Prozent-Perzentil sind beide etwa gleichauf. Jede Form der Umschichtung führt zu weniger Kapital als das unveränderte Portfolio.

Sein Fazit fällt für ein Haus, das seine Studien sonst diplomatisch formuliert, ungewöhnlich deutlich aus: Eine Absenkung der Aktienquote in dem Ausmaß, das der Gesetzgeber im Standarddepot vorsieht, hält er nicht für ratsam. Der entscheidende Grund ist einer, den Anleger regelmäßig übersehen: Auf die Ansparphase folgt eine Auszahlphase von zwanzig Jahren und mehr. Wer mit 65 aus Aktien geht, verzichtet nicht auf zwei Jahre Rendite, sondern auf fünfundzwanzig.

Ehrlich bleibt: Die Umschichtung kauft etwas ein

Umsonst ist die Sicherheit nicht zu haben, und Ebert rechnet auch das vor. Wer fünf Jahre vor Rentenbeginn auf 30 Prozent Aktien reduziert, erleidet in seiner Simulation nur in rund zwei von hundert Fällen einen nominalen Verlust über diese letzten fünf Jahre. Bleibt er bei 80 Prozent Aktien, sind es rund sechs Prozent der Fälle, bei 50 Prozent viereinhalb.

Wer im Alter von 62 wissen will, womit er mit 67 ungefähr planen kann, bekommt diese Planbarkeit also tatsächlich. Sie kostet im Median knapp zehn Prozent des Endkapitals. Ob das ein guter Tausch ist, hängt davon ab, ob Sie das Geld ab 67 vollständig brauchen oder ob es zwanzig weitere Jahre für Sie arbeiten soll. Die Frage lässt sich beantworten, aber sie muss gestellt werden, und das Standarddepot beantwortet sie stillschweigend für alle gleich.

Die Förderung ist auf Verschleiß gebaut

Der zweite Befund ergibt sich aus der Rechenlogik der Studie selbst. Ebert lässt seinen 20-Jährigen fünfzig Jahre lang jedes Jahr 2.340 Euro einzahlen, also 1.800 Euro eigenes Geld plus 540 Euro Grundzulage. Konstant. Und genau so steht es im Gesetz.

Das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026, sieht keine Dynamisierung des geförderten Höchstbetrags vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte diesen Punkt schon in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Dezember 2025 gerügt und die Folge klar benannt: Die staatliche Förderung wird über die Jahre schrittweise entwertet. Geändert hat der Finanzausschuss daran nichts. Gesenkt wurde der Kostendeckel, ausgeweitet der Kreis der Berechtigten, umgestellt die Zulagensystematik. Der Höchstbetrag blieb, wo er war.

Was das bedeutet, zeigt ein Blick zurück und einer nach vorn.

Zurück: Riester förderte einen Höchstbetrag von 2.100 Euro. Dieser Wert wurde 2008 erreicht und danach achtzehn Jahre lang nicht angefasst. Rechnet man ihn mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes auf heute hoch, entspricht er rund 3.000 Euro heutiger Kaufkraft. Der neue Höchstbetrag von 2.340 Euro liegt real also gut ein Fünftel **unter** dem alten. Die viel gelobte großzügigere Förderung ist nominal größer und real kleiner.

Nach vorn: Eberts letzte Einzahlung im Jahr 2076 hat bei den von ihm selbst unterstellten zwei Prozent Inflation noch eine Kaufkraft von rund 870 Euro. Die Studie rechnet also mit einer Förderung, die sich über den Simulationszeitraum auf gut ein Drittel abschmilzt, und kommt trotzdem zu dem Ergebnis, die Rentenlücke sei im Median fast geschlossen. Das ist kein Vorwurf an den Autor, der die Gesetzeslage korrekt abbildet. Es ist ein Vorwurf an die Gesetzeslage.

Was das für Selbstentscheider heißt

Drei Dinge folgen daraus.

Erstens: Das Altersvorsorgedepot ist für unsere Leser ein Sockel, kein Vorsorgeplan. 1.800 Euro geförderter Eigenbeitrag im Jahr sind für ein Haushaltseinkommen von 100.000 Euro aufwärts eine Randgröße, und der Sonderausgabenabzug ist auf Eigenbeitrag plus Zulage begrenzt, also auf 2.340 Euro. Die häufig zitierten 6.840 Euro sind lediglich das maximale Einzahlungsvolumen. Der Betrag darüber ist versteuertes Geld; sein Vorteil liegt allein darin, dass es in der Hülle unbehelligt weiterarbeitet und bei Auszahlung nur die Erträge besteuert werden. Das ist etwas wert, aber es ist nicht dasselbe wie Förderung.

Zweitens: Die Aktienquote ist die Stellschraube, nicht das Produkt. Eberts Tabellen zeigen über fünfzig Jahre, dass höhere Aktienquoten im Median wie auch im adversen Fünf-Prozent-Perzentil zu mehr Kapital führen. Ein anleihelastiges Depot schneidet über solche Zeiträume selbst im schlechten Fall schwächer ab, weil die kurzfristig höheren Schwankungen der Aktienanlage über den langen Horizont überkompensiert werden. Wer das Standarddepot wählt, bekommt eine Umschichtungsmechanik mitgeliefert, die er ausdrücklich abwählen muss.

Drittens: Weil die Hülle künftig frei ist, entscheidet der Inhalt. Ein Depot ohne Garantie ist so gut wie die Fonds, die darin liegen, und so günstig wie die Kostenstruktur, die man wählt. Wer diese Auswahl selbst verantworten möchte, findet in unseren Musterportfolios und in der thematischen Struktur des THEMEN-Portfolios eine nachvollziehbare Grundlage. Umgesetzt wird ausschließlich Execution Only. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Und die Gegenseite gehört dazu: Für den 60-Jährigen, der spät dran ist, bleibt das Altersvorsorgedepot trotz allem attraktiv. Bei zehn Jahren Laufzeit trägt der Zinseszins wenig, aber die Förderquote von rund 30 Prozent sorgt dafür, dass die selbst geleisteten 18.000 Euro in Eberts Simulation in jedem Szenario erhalten bleiben. Ein Produkt, das schlecht konstruiert ist, kann für einzelne Biografien trotzdem das Richtige sein.

Der Staat hat die Zwänge abgeschafft und die Fesseln der Riester-Rente gelöst. Was er nicht abgeschafft hat, ist die Inflation. Sie arbeitet weiter, auch am Höchstbetrag.

 


 

Quellen: Dr. Sven Ebert, Das Altersvorsorgedepot, Flossbach von Storch Research Institute, 2. September 2026. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Stellungnahme zum Referentenentwurf, 10. Dezember 2025. Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen, 2025. Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und richtet sich an eigenverantwortlich handelnde Selbstentscheider. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Die wiedergegebenen Regelungen zum Altersvorsorgedepot geben den Stand des Altersvorsorgereformgesetzes zum Zeitpunkt der Erstellung wieder; einzelne Punkte werden durch noch ausstehende Verordnungen konkretisiert. Maßgeblich sind stets die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die konkreten Vertragsbedingungen der Anbieter. Steuerliche Auswirkungen hängen von den persönlichen Verhältnissen ab und können sich künftig ändern. Die referierten Simulationsergebnisse sind Modellrechnungen eines Dritten auf Basis unterstellter Renditeannahmen; sie sind keine Prognose und keine Zusage. Kapitalanlagen an den Wertpapiermärkten sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bitte treffen Sie Anlageentscheidungen erst nach eigener Prüfung und, soweit erforderlich, nach Rücksprache mit einer fachkundigen Person Ihres Vertrauens.