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Es ist eine dieser Reformen, die ohne großes Getöse beschlossen werden und deren Tragweite sich erst auf den zweiten Blick erschließt. Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgereformgesetz die Riester-Rente ab, die uns seit 2002 begleitet hat. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot – und mit ihm verabschiedet sich der Gesetzgeber von zwei Prinzipien, die die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland ein Vierteljahrhundert lang geprägt und, das darf man so deutlich sagen, in weiten Teilen ausgebremst haben: dem Zwang zur Beitragsgarantie und dem Zwang zur lebenslangen Leibrente.

Für alle, die ihr Vermögen selbst in die Hand nehmen, ist das die wohl relevanteste Nachricht des Jahres im Bereich der Altersvorsorge. Und weil sie zwischen den großen rentenpolitischen Streitthemen – Rente mit 63, Renteneintrittsalter, Kapitalrente – beinahe untergeht, lohnt es sich, das Neue in Ruhe einzuordnen.

Warum die Riester-Rente an sich selbst gescheitert ist

Man sollte der Riester-Rente Gerechtigkeit widerfahren lassen. Rund sechzehn Millionen Verträge sind kein Beleg für ein gescheitertes Konzept: Die Idee, private Vorsorge staatlich zu fördern, wurde durchaus angenommen. Das Problem lag nicht in der Akzeptanz, sondern in der Konstruktion.

Zwei gesetzlich vorgeschriebene Merkmale haben die Rendite systematisch aufgezehrt. Das erste war die Beitragsgarantie: Der Anbieter musste zusichern, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Eine solche Zusage lässt sich nur einhalten, wenn ein erheblicher Teil des Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere fließt – in einer Dekade der Null- und Negativzinsen bedeutete das faktisch: kaum Ertrag. Das zweite Merkmal war die Pflicht zur lebenslangen Leibrente, ein für den Anbieter teures Versprechen, das den Sparer über die Kosten der Langlebigkeitsabsicherung zusätzlich belastete.

Beides zusammen führte dazu, dass viele Riester-Verträge nach Kosten kaum mehr abwarfen, als sie kosteten – ein Konstruktionsfehler, der der Sicherheitsphilosophie der Lebensversicherung entsprach, dem Vermögensaufbau des Sparers aber zuwiderlief.

Was das Altersvorsorgedepot anders macht

Der Kern der Reform besteht darin, dass genau diese beiden Zwänge fallen. Ein Altersvorsorgedepot muss keine Garantie mehr bieten und keine Leibrente mehr vorsehen. Aus dem gesetzlichen Zwang wird eine Wahlmöglichkeit zugunsten des Anlegers: Wer Sicherheit sucht, kann weiterhin ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen – wer Renditechancen sucht, kann konsequent in Fonds und ETFs investieren.

Damit öffnet sich der Markt: Nicht mehr nur Lebensversicherer und eine Handvoll Fondsgesellschaften kommen als Anbieter infrage, sondern die Breite der Banken, Fondshäuser und Vermittler. Dieser Wettbewerb dürfte auf die Kosten drücken – den stillen Renditekiller jeder langfristigen Anlage.

Ebenso wichtig ist die steuerliche Konstruktion. In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert; die Besteuerung erfolgt nachgelagert erst in der Auszahlungsphase. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist das ein spürbarer Hebel, weil das Kapital ungeschmälert weiterarbeiten kann und der Zinseszinseffekt nicht Jahr für Jahr beschnitten wird.

Der Streitpunkt Garantie – nüchtern betrachtet

Um keinen Reflex auszulösen: Es geht nicht darum, jemandem seine Sicherheit auszureden. Wer sein Sicherheitsbedürfnis über die Renditechance stellt, für den bleibt das Garantieprodukt eine legitime Wahl. Es lohnt aber der nüchterne Blick auf das, was eine Garantie im langen Anlagehorizont tatsächlich kostet.

Eine Garantie zwingt den Anbieter in Anleihen, weil nur deren feste Laufzeit und Verzinsung die Zusage kalkulierbar machen. Aktien sind kurzfristig schwankungsanfällig und lassen sich zu einem festen Stichtag nicht garantieren. Der Verzicht auf Aktienrendite ist damit der eigentliche Preis der Garantie – ökonomisch handelt es sich um Opportunitätskosten. Es ist, als besäße man eine Versicherung und zahlte Jahr für Jahr die Prämie, ohne je einen Schaden zu haben.

Der zeitliche Horizont ist hier entscheidend. Historisch haben breit gestreute Aktienanlagen über sehr lange Zeiträume zuverlässig positive Realrenditen erwirtschaftet – eine Beobachtung über die Vergangenheit, keine Garantie für die Zukunft; wer hier Gewissheit verspricht, verspricht zu viel. Doch die Statistik legt nahe, dass eine kurzfristige Absicherung, die über Jahrzehnte jeden Prozentpunkt Rendite kostet, im Ergebnis teurer sein kann als die Schwankung, gegen die sie schützt. Denn jeder Prozentpunkt weniger pro Jahr entfaltet über den Zinseszins eine erhebliche Wirkung. Kursrückgänge werden kommen, mit Sicherheit – sie sind kein Betriebsunfall, sondern Teil des Spiels. Wer regelmäßig anspart, erwirbt in solchen Phasen für dasselbe Geld mehr Anteile. Entscheidend ist nicht, ob die Börse schwankt, sondern ob der Anlagehorizont lang genug ist, um Schwankungen auszusitzen.

Das Standardprodukt: der eingebaute Kostenanker

Damit die neue Freiheit nicht in teuren Produkten verpufft, hat der Gesetzgeber einen klugen Mechanismus eingezogen. Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss zugleich ein sogenanntes Standardprodukt anbieten – eine Art gesetzliche Voreinstellung mit gedeckelten Kosten: Die Effektivkosten dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Zur Einordnung: Erwirtschaftet die Anlage fünf Prozent vor Kosten, bleiben bei einem Prozent Effektivkosten vier Prozent netto.

Das Standardprodukt enthält typischerweise wenige Fonds unterschiedlicher Risikoklassen und sieht in der Auszahlungsphase ein Lebenszyklusmodell mit schrittweiser Umschichtung vor. Der eigentliche Charme liegt in der Signalwirkung: Der Anleger sieht schwarz auf weiß, dass es günstig geht. Auf einen flächendeckenden Kostendeckel über alle Produkte hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet, um Innovation nicht abzuwürgen. Das freiere Altersvorsorgedepot darf also kosten, was der Markt hergibt – das Standardprodukt hält als Referenz dagegen.

Für Selbstentscheider verschiebt sich damit die eigentliche Frage. Sie lautet nicht mehr, ob man vorsorgt, sondern womit man die neue Hülle füllt. Ein Depot ohne Garantie ist so gut wie die Fonds, die darin liegen, und so günstig wie die Kostenstruktur, die man wählt. Wer die Fondsauswahl und die strategische Gewichtung selbst verantwortet, für den werden nachvollziehbare, kostenbewusste Musterportfolios und eine klare thematische Struktur zur eigentlichen Arbeit – dort, wo früher der Vertrag alles vorgab, entscheidet künftig der Anleger.

Breiterer Kreis, mehr Zulagen

Die Förderung fällt großzügiger aus als bei Riester und ist bewusst auf alle Einkommensschichten zugeschnitten. Kleine bis mittlere Eigenbeiträge werden mit einer Grundzulage von 50 Cent je Euro bis zu 360 Euro Eigenbeitrag gefördert; darüber, bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro, mit 25 Cent je Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind sowie ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle, die vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließen. Vereinfacht gilt: Für die einen ist es Geld vom Staat, für die anderen ein Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.

Auch der begünstigte Personenkreis wächst. Anders als bei Riester sind künftig selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt, sofern sie eine Steuererklärung abgeben beziehungsweise die erforderliche Einwilligung erteilen; Beamtinnen und Beamte bleiben es – mit Einwilligung zur Datenübermittlung – ebenfalls. Das macht das Depot gerade für Unternehmer und Selbstständige interessant, denen die geförderte Vorsorge bislang verschlossen war.

Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht über Nacht: Sie können fortgeführt oder in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Wer Vertrag und Berater hat, bespricht die Optionen am besten dort.

Was bleibt

Zwei Dinge sind festzuhalten. Erstens: Die Reform der dritten Säule ist beschlossen. Sie kommt zum 1. Januar 2027; erste Produkte dürften bereits im Herbst in den Regalen liegen. Details wie die exakte Berechnung der Effektivkosten oder die Anforderungen an das Produktinformationsblatt werden noch nachjustiert, am Gesetz selbst ändert das nichts. Zweitens, und das ist die Botschaft zwischen den Zeilen: Dass der Staat die private, kapitalgedeckte Vorsorge so massiv stärkt, ist auch ein Eingeständnis. Die erste Säule, die umlagefinanzierte gesetzliche Rente, verliert rein rechnerisch an Leistungsfähigkeit – immer mehr Empfänger stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber, und der Bundeszuschuss wächst Jahr für Jahr. Eine staatliche Grundsicherung wird es weiter geben. Die Lücke zur gewohnten Lebenshaltung aber wird größer – und sie zu schließen, wird stärker als je zuvor zur eigenen Aufgabe.

Für Selbstentscheider ist das Altersvorsorgedepot deshalb kein Nebenschauplatz, sondern ein Werkzeug, das man sich genau ansehen sollte. Nicht, weil ein neues Produkt am Markt ist, sondern weil sich die Logik der geförderten Vorsorge grundlegend gedreht hat: weg vom garantierten Stillstand, hin zur eigenverantworteten Chance. Was man daraus macht, entscheidet man selbst.

 

 

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und richtet sich an eigenverantwortlich handelnde Selbstentscheider. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Die genannten Regelungen geben den Stand der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zum Zeitpunkt der Erstellung wieder; maßgeblich sind stets die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die konkreten Vertragsbedingungen der Anbieter. Steuerliche Auswirkungen hängen von den persönlichen Verhältnissen ab und können sich künftig ändern.

Kapitalanlagen an den Wertpapiermärkten sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Historische Beobachtungen zu Aktienrenditen über lange Zeiträume beschreiben die Vergangenheit und begründen keine Zusage für die Zukunft. Bitte treffen Sie Anlageentscheidungen erst nach eigener Prüfung und – soweit erforderlich – nach Rücksprache mit einer fachkundigen Person Ihres Vertrauens.