Ab Januar 2025 treten neue steuerliche Vorschriften für Anleger mit Fremdwährungskonten in Kraft. Die Änderung, die in einem unscheinbaren Abschnitt eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2022 verankert ist, hat weitreichende Konsequenzen für Steuerpflichtige. Banken werden künftig verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf Währungsgewinne direkt an den Fiskus abzuführen. Für Anleger, Steuerberater und Finanzexperten gibt es jetzt einiges zu beachten.
Neue Steuerpflicht: Was bedeutet das konkret?
Bisher galten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften als private Veräußerungsgeschäfte. Steuerpflichtig wurden sie, wenn Anleger ihre Fremdwährung innerhalb eines Jahres nach Erwerb verkauften und einen Gewinn erzielten. Nach Ablauf dieser sogenannten Spekulationsfrist waren Währungsgewinne steuerfrei. Diese Regelung ändert sich ab 2025 grundlegend: Gewinne aus Fremdwährungen werden nun als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Damit entfällt die Spekulationsfrist, und Erträge werden immer steuerpflichtig – unabhängig von der Haltedauer.
Auf diese Gewinne wird ab 2025 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben, zu der gegebenenfalls noch der Solidarätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen. Bislang mussten Anleger ihre Währungsgewinne selbst ermitteln und mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern – was oft zu höheren Abgaben führte.
Warum Anleger und Banken jetzt handeln müssen
Die neue Regelung betrifft alle Fremdwährungskonten, auf denen Zinsen anfallen, wie etwa Tagesgeld- oder Festgeldkonten. Erzielt ein Anleger durch die Umrechnung seiner Fremdwährung in Euro einen Gewinn, wird die Bank diesen Betrag ab 2025 direkt versteuern und dem Finanzamt melden. Dies macht die Erfassung solcher Gewinne durch die Steuerbehörden erheblich einfacher und transparenter.
Damit entfällt die bisherige Abhängigkeit des Fiskus von der Eigenangabe der Steuerpflichtigen. Die Finanzämter können künftig nachvollziehen, ob ein Steuerpflichtiger über ein Devisenkonto verfügt und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind.
Rückwirkende Anwendung sorgt für Druck
Das BMF hat klargestellt, dass die neue Regelung auch rückwirkend gilt. Alle Steuerjahre, für die bis zum 19. Mai 2022 noch keine Steuerbescheide erlassen wurden oder gegen die noch Einspruch eingelegt werden kann, fallen unter die neuen Bestimmungen. Das bedeutet, dass Anleger, die ihre Devisengewinne in der Vergangenheit nicht korrekt angegeben haben, potenziell mit Nachforderungen rechnen müssen.
Zudem können Finanzämter bis zu zehn Jahre zurückliegende Gewinne prüfen und nachträglich besteuern. Steuerberater empfehlen daher dringend, bisher nicht gemeldete Gewinne über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachträglich zu deklarieren. Doch Vorsicht: Diese Option steht nur zur Verfügung, solange das Finanzamt nicht von sich aus aktiv wird.
Was Anleger jetzt tun sollten
Um mögliche Strafen oder Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Anleger zeitnah prüfen, ob sie in der Vergangenheit steuerpflichtige Währungsgewinne erzielt haben. Falls ja, ist eine freiwillige Korrektur in Form einer Selbstanzeige empfehlenswert. Wichtig dabei ist, dass die Selbstanzeige vollumfänglich erfolgt und auch andere potenzielle Verfehlungen einbezieht. Nur so kann eine strafbefreiende Wirkung erreicht werden.
Für die Zukunft ist es ratsam, bereits jetzt mit der eigenen Bank zu klären, wie die neue Regelung umgesetzt wird und welche Bescheinigungen über Gewinne ausgestellt werden. Steuerberater sollten ihre Mandanten frühzeitig informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Fazit: Neue Transparenz – neue Pflichten
Die neuen steuerlichen Vorgaben ab 2025 bringen mehr Transparenz, aber auch erhöhten Handlungsbedarf für Anleger. Die direkte Versteuerung durch Banken vereinfacht zwar die Abwicklung, erhöht aber auch die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter. Anleger sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Situation zu prüfen und eventuell notwendige Korrekturen vorzunehmen. Wer rechtzeitig handelt, kann nicht nur potenzielle Strafen vermeiden, sondern auch für die Zukunft Klarheit schaffen.