Lange war der Wohnsitz eine biografische Kategorie: Man wurde irgendwo geboren, lebte dort, zahlte dort Steuern – und betrachtete das als gegeben. Doch dieser Automatismus löst sich auf. Unter erfolgreichen Unternehmern, Freiberuflern und wohlhabenden Privatpersonen wächst eine Überzeugung, die früher nur in internationalen Family Offices zu hören war: Der Wohnsitz ist kein Schicksal, sondern eine strategische Entscheidung.

Pandemie, geopolitische Unsicherheit, steigende Steuerlast, globaler Informationsaustausch, Diskussionen über Vermögensabgaben – all das hat den Blick auf den persönlichen Standort verändert. Während Staaten ihre fiskalischen Zugriffsmöglichkeiten ausweiten, beginnen Privatvermögen, ihre Abhängigkeit von nur einem Rechtsraum zu überdenken. Es geht nicht um Flucht, sondern um Risikodiversifikation: rechtlich, steuerlich, politisch.

Der Trend verläuft leise, aber nachhaltig. Steuerkanzleien, Wealth Manager und Relocation-Berater berichten seit 2022 von einer wachsenden Zahl deutscher und österreichischer Mandanten, die sich nicht erst dann mit einem Wohnsitzwechsel befassen, wenn die politische Lage eskaliert – sondern vorsorglich, als Teil einer langfristigen Vermögensarchitektur. Wohnsitzmigration wird professionalisiert. Nicht mehr als letzter Schritt, sondern als vorausschauender Baustein.

Europa als neuer Standortmarkt

Auffällig ist, dass dieser Trend nicht außerhalb Europas stattfindet, sondern innerhalb. Portugal, Italien, Zypern und Malta entwickeln sich zu ernsthaften Alternativen – nicht als Steuerparadiese, sondern als rechtsstaatliche EU-Standorte mit unterschiedlichen Modellen steuerlicher Ansässigkeit. Man könnte sagen: Während die EU politisch harmonisieren will, konkurrieren ihre Mitgliedstaaten längst um steuerlich attraktive Statusmodelle für Kapitalstarke.

Unter diesen Ländern rückt Malta besonders in den Fokus. Das hat weniger mit Sonne und Meer zu tun, sondern mit Struktur: ein vollwertiges EU-Mitglied, englischsprachig, britisch geprägtes Rechtssystem, stabiles Bankenwesen und ein steuerliches Non-Dom-Regime, das Gestaltungsspielräume eröffnet, ohne in eine Grauzone zu rutschen. Dazu kommt ein Aufenthaltsrecht, das nicht an eine Mindestaufenthaltsdauer gekoppelt ist – etwas, das im globalen Vergleich inzwischen fast exotisch wirkt.

Von der Aufenthaltskarte zur Strategie

Wer das Thema ernsthaft prüft, stellt schnell fest, dass es nicht um eine plastifizierte ID-Card geht. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Aufenthaltsrecht, Steuerresidenz und Domicile – drei Begriffe, die im Alltagsverständnis oft synonym verwendet werden, steuerlich aber Welten trennen.

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