Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat kürzlich alle gewarnt, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Auch für Privatkunden, also Nutzer der Sozialen Medien, ist diese Warnung wichtig. Denn in den Sozialen Medien sind immer mehr Finanzinfluencer, kurz Finfluencer, unterwegs, die oft wenig bis keine wirkliche Expertise aufweisen aber munter Anlageempfehlungen ins Netz stellen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat daraufhin auf ihrer Website Warnhinweise veröffentlicht, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, die Vorgaben der sogenannten Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einhalten muss.

Diese Warnung gilt nicht nur für Finfluencer, sondern auch für uns als Berater, die hin und wieder in den Sozialen Medien aktiv sind. Obwohl diese Berater in ihren Videos oder Podcasts meistens gar keine konkreten Anlagetipps geben sondern wirtschaftliche Zusammenhänge oder die Funktionsweise von Finanzprodukten erklären, müssen auch sie die Vorschriften dieser Verordnung beachten. Bei Verstößen können empfindliche Geldbußen von bis zu 500.000 Euro drohen.

Die Definition von “Anlageempfehlungen” in der MAR ist in der Tat sehr breit gefasst. Die ESMA betont, dass quasi jede Art öffentlicher Kommunikation eine Anlageempfehlung sein kann, wenn darin direkte oder indirekte Ratschläge oder Ideen für den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments enthalten sind. Auch Tipps zur Zusammenstellung eines Finanzportfolios können ein Video oder eine Podcast-Folge als Anlageempfehlung qualifizieren.

Gerade Finanzberater zählen dabei zu den “Experten” oder sogar zu den sogenannten “Professionellen”, und haben daher umfangreichere Vorgaben zu beachten, wenn sie Anlageempfehlungen verbreiten. Dazu gehören etwa die gesamte Dokumentation der Empfehlung und ein klarer Hinweis auf alle wesentlichen Informationsquellen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Informationen auch für Lern- oder Erklärvideos in den sozialen Medien gelten können. Die Grenze zur Anlageempfehlung ist schnell überschritten. Wenn aber nur erklärt wird, wie etwa aktiv gemanagte Sondervermögen oder ETF-Sparpläne funktionieren, ohne konkrete Produkte dabei herauszustellen, ist dies meist unproblematisch.

Deshalb sollten auch Privatkunden/Investoren/Anleger wirklich vorsichtig sein, wenn Finanzinformationen aus den Sozialen Medien konsumiert werden. Informieren Sie sich bitte ausschließlich bei wirklich seriösen Quellen wie (auch, aber nicht nur) Money-Coaching.de . Auch wenn es verlockend ist, den Tipps von Finfluencern zu lauschen, sollten Sie immer hinterfragen, ob sie wirklich unabhängig und im besten Interesse des Anlegers sind und wie die Qualifikationen der jeweiligen “hippen Typen vor der Kamera oder dem Mikrofon” sind.