(KI-generiertes Bild)

Am 9. Juli 2026 hat das Europäische Parlament ein Gesetz verabschiedet, für das niemand gestimmt hat. Man muss diesen Satz zweimal lesen, weil er sich wie ein Widerspruch anhört. Ist aber Fakt, dokumentiert, nachlesbar. Von 607 abstimmenden Abgeordneten votierten 314 gegen die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0, jener Regelung, die es Anbietern wie Gmail, Snapchat oder Facebook Messenger erlaubt, private Kommunikation anlasslos nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen. 314 von 607 ist eine klare Mehrheit der Abstimmenden. Trotzdem gilt das Gesetz als beschlossen. Warum? Weil in der zweiten Lesung nicht die Mehrheit der Anwesenden zählt, sondern eine absolute Mehrheit von 361 der 720 Sitze nötig ist, um eine Ratsposition zu kippen. Wer nicht da ist, wer sich enthält, stimmt de facto mit Ja.

Das ist an sich schon bemerkenswert. Richtig widerlich wird es, wenn man sich ansieht, wie es dazu kam. Im März hatte das Parlament dieselbe Verlängerung mit 311 zu 228 Stimmen klar abgelehnt. Die Sache war erledigt, dachte man. Doch der Rat brachte am 2. Juli einfach seine ursprüngliche, unveränderte Position erneut ein, diesmal als Zweitlesungs-Position, mit genau der Zweck, die Abstimmungsarithmetik zu verändern. Fünf Tage später, am 7. Juli, nutzte die EVP unter ihrer eigenen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Dringlichkeitsverfahren nach Regel 170, um die reguläre Ausschussprüfung zu überspringen und die Sache am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause durchs Plenum zu peitschen, wenn erfahrungsgemäß weniger Abgeordnete anwesend sind. Ergebnis: Ein im März abgelehntes Gesetz ist im Juli in Kraft, ohne dass sich am politischen Willen der Mehrheit irgendetwas geändert hätte.

Man muss kein Rechtspopulist sein, um das ekelhaft zu finden. Der grüne Verhandlungsführer im Parlament, Erik Marquardt, nannte es einen “schwarzen Tag für Bürgerrechte”, seine Fraktionskollegin Markéta Gregorová sprach von etwas “unprecedented” und sagte, es gehe “nicht mehr nur um Privatsphäre, sondern um den Schutz unserer Demokratie”. Der Chaos Computer Club sprach von einem “herben Rückschlag”, die Digitale Gesellschaft von einem “miesen Verfahrenstrick”. Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Ergebnis schlicht “eine Farce, die der Demokratie schadet”. Und der zypriotische Abgeordnete Fidias Panayiotou brachte es auf den Punkt: Das Parlament habe die Chatkontrolle abgelehnt, “aber jetzt zwingt man uns, so lange über dieselbe Sache abzustimmen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Was für eine Demokratie ist das?”

Und genau das ist die Methode, nicht der Betriebsunfall. Wer sich erinnert, wie Jean-Claude Juncker 1999, fünf Jahre bevor er Kommissionspräsident wurde, dem Spiegel sein Verständnis von europäischer Integration erklärte, bekommt eine Gänsehaut vor lauter Wiedererkennen: “Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter, Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” Das war vor 27 Jahren ein zynischer Insider-Spruch. Heute ist es Betriebsanleitung. Erst die Ausnahmeregel für unverschlüsselte Dienste durchdrücken, deren Datenbasis mit Fehlerquoten von bis zu 20 Prozent bei unbekanntem Material laut EU-eigenem Umsetzungsbericht alles andere als überzeugend ist und laut deutschem Bundeskriminalamt zu 48 Prozent gar nicht strafrechtlich relevante Treffer produziert. Dann, im September, die nächste Runde: Chatkontrolle 2.0, das eigentliche Ziel, das Scannen auch verschlüsselter Dienste wie WhatsApp oder Signal per Client-Side-Scanning. Und wenn das Parlament auch das ablehnt? Dann kennt man jetzt den Weg, wie man trotzdem gewinnt.

Der Rechtsdienst des Rates selbst soll laut Berichten zu dem Schluss gekommen sein, dass die Regelung nicht mit Artikel 7 der Grundrechtecharta vereinbar ist. Man weiß es selbst. Man macht es trotzdem.

Es geht mir dabei nicht um die Frage, ob man Kindesmissbrauch bekämpfen soll. Natürlich soll man, mit aller Härte, mit echten Ermittlungen gegen echte Täter. Aber ein System, in dem laut BKA 40 Prozent der ausgelösten Ermittlungen sich gegen die Minderjährigen selbst richten statt gegen Täter, in dem 99 Prozent der Meldungen eines einzigen Konzerns längst bekanntes Material betreffen, das ist kein Kinderschutz. Das ist ein Feigenblatt für eine Infrastruktur, die anschließend für alles andere genutzt werden kann, wofür man gerade eine Datenbank pflegen möchte.

Das ist die EU, wie sie sich seit Jahren zeigt: Kompetenzen, die niemand ihr laut und bewusst übertragen hat, sondern die sich Institutionen selbst zuschanzen, wenn Parlamente wegschauen oder, wie hier, wenn die eigene Institution überstimmt wird und man das Ergebnis einfach so lange dreht, bis es passt. Wer glaubt, das bleibt bei Chatkontrolle stehen, hat aus 27 Jahren europäischer Integrationsgeschichte nichts gelernt.

 

Quellen: netzpolitik.org (9.7.2026), Tech Times (9.7.2026), EU Perspectives, The Register, Patrick Breyer (patrick-breyer.de), Wikiquote (Jean-Claude Juncker, Der Spiegel, Dezember 1999).