Der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) zielt darauf ab, das Wirtschafts- und Finanzsystem vor der Verschleierung und Einbringung bedeutender inkriminierter Vermögenswerte zu schützen. Obwohl das Ziel, die Integrität und Stabilität des Finanzsektors zu wahren, verständlich ist, wirft der Entwurf zahlreiche Fragen und Bedenken auf, insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsrechte und die Privatsphäre der Bürger. In diesem Blogbeitrag werde ich die wichtigsten Aspekte des Entwurfs erläutern, Ihre Fragen und Bedenken aufgreifen und aufzeigen, welche Auswirkungen das Gesetz auf vermögende Personen haben könnte.

Worum geht es im VVBG?

Der Entwurf des VVBG ist ein Gesetz zum Schutz des Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutender inkriminierter Vermögenswerte. Es richtet sich gegen Ströme von illegalem Geld, die die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen können. Durch verschiedene Maßnahmen soll die Herkunft und der wirtschaftlich Berechtigte von Vermögenswerten im Wert von über 100.000 Euro aufgeklärt werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese aus illegalen Aktivitäten stammen.

Auswirkungen auf vermögende Personen

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass keine allgemeine Meldepflicht für alle vermögenden Personen besteht. Vermögende Personen müssen ihre bedeutenden Vermögenswerte nicht von vornherein melden. Erst wenn eine zuständige Behörde aufgrund von Verdachtsmomenten aktiv wird, sind sie verpflichtet, umfassende Auskünfte zu geben.

Was genau betrifft “vermögende Personen”? Im Sinne des Gesetzes sind vermögende Personen diejenigen, die bedeutende Vermögenswerte besitzen oder kontrollieren, deren Wert 100.000 Euro übersteigt. Diese Vermögenswerte umfassen sowohl körperliche als auch nichtkörperliche, bewegliche und unbewegliche Gegenstände sowie materielle und immaterielle Werte.

Welche konkreten Maßnahmen und Pflichten bestehen für diese Personen?

  • Erklärungsanordnung: Wenn eine Behörde aufgrund von Verdachtsmomenten aktiv wird, erlässt sie eine Erklärungsanordnung. Betroffene Personen müssen dann eine vollständige und wahrheitsgemäße Erklärung über die Herkunft der Vermögenswerte und die wirtschaftlich Berechtigten abgeben. Diese Erklärung muss innerhalb einer festgelegten Frist (mindestens drei Monate) erfolgen und durch relevante Unterlagen und Nachweise untermauert werden.
  • Ermittlungsbefugnisse der Behörde: Vor und nach Erlass der Erklärungsanordnung hat die Behörde weitreichende Befugnisse, um die Herkunft der Vermögenswerte zu ermitteln, einschließlich der Auskunftsersuchen, Vorladungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
  • Vorläufige Sicherstellung: Bei Verdacht, dass Vermögenswerte veräußert oder dem Verfahren entzogen werden könnten, kann die Behörde eine vorläufige Sicherstellung anordnen.
  • Überprüfung und Fortgang des Verfahrens: Die Erklärung wird überprüft und über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Falls die Herkunft als legal bestätigt wird, wird das Verfahren eingestellt und vorläufig sichergestellte Vermögenswerte zurückgegeben. Andernfalls kann die Behörde die Einziehung der Vermögenswerte beantragen.

Müssen alle diese Gegenstände a priori gemeldet werden? Nein, es gibt keine allgemeine Meldepflicht für alle vermögenden Personen. Erst wenn eine zuständige Behörde aufgrund von Verdachtsmomenten aktiv wird und eine Erklärungsanordnung erlässt, sind betroffene Personen verpflichtet, umfassende Auskünfte und Nachweise zu liefern.

Rechtsmittel gegen behördliche Maßnahmen

Es bestehen verschiedene Rechtsmittel, um sich gegen behördliche Maßnahmen zu wehren:

  • Widerspruch gegen Erklärungsanordnung und Maßnahmen: Betroffene Personen können gegen Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und vorläufige Sicherstellungen Widerspruch einlegen und die gerichtliche Entscheidung beantragen. Zuständig ist das Verwaltungsgericht.
  • Gerichtliche Überprüfung: Maßnahmen können durch das Verwaltungsgericht überprüft werden. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Maßnahme gestellt werden.
  • Rechtsschutz im Einziehungsverfahren: Gegen eine gerichtliche Entscheidung zur Einziehung von Vermögensgegenständen kann Berufung eingelegt werden. Dritte, deren Rechte durch die Einziehung betroffen sind, können ebenfalls gerichtliche Überprüfung beantragen.

Kritischer Blick auf die Eigentumsrechte

Während das Ziel, das Finanzsystem vor illegalen Aktivitäten zu schützen, verständlich ist, bleibt die kritische Frage, wie tief der Staat in die Vermögenssphäre der Bürger eindringen darf. Die umfangreichen Befugnisse der Behörden, einschließlich Durchsuchungen, Beschlagnahmen und vorläufige Sicherstellungen, können als Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Privatsphäre der Bürger gesehen werden. Diese Maßnahmen sind sicherlich notwendig, um illegale Finanzströme zu unterbinden, müssen jedoch mit Bedacht und unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte der Bürger angewendet werden.

Fazit

Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) mag ein wichtiger Schritt sein zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Finanzverbrechen. Es zielt klar darauf ab, die Transparenz und Kontrolle über bedeutende Vermögenswerte zu erhöhen und das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken. Aber trotz dieser positiven Absichten gibt es erhebliche Herausforderungen und Kritikpunkte, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Verwaltungsaufwand und die Rechte der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird und ob es gelingt, die Balance zwischen effektiver Bekämpfung von Finanzkriminalität und dem Schutz der Eigentumsrechte zu wahren.