Der Bundestag hat heute ein Gesetz beschlossen, das nicht weniger sein will als ein Neustart der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot verabschiedet sich die Politik zumindest teilweise von einem Prinzip, das die Riester-Rente über zwei Jahrzehnte geprägt hat: der Garantie. Künftig sollen Sparer stärker am Kapitalmarkt investieren können, mit mehr Renditechancen, aber auch mit mehr Risiko. Es ist ein längst überfälliger Schritt. Und doch trägt dieses Reformprojekt aus meiner Sicht einen klaren Konstruktionsfehler in sich, der das gesamte Vorhaben gefährden könnte.
Zunächst zum Kern dessen, was beschlossen wurde
Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente nicht formal, aber faktisch. Die Förderung wird deutlich vereinfacht. Statt eines komplizierten Zulagensystems gibt es künftig einen klar strukturierten Zuschuss: hohe prozentuale Förderung auf die ersten Beiträge, gedeckelt auf maximal 540 Euro pro Jahr, ergänzt um Kinderzulagen.
Konkret:
- 50% Zuschuss auf Beiträge bis 360 € / Jahr
- 25% Zuschuss auf Beiträge von 360–1.800 € / Jahr
- max. 540 € Grundzulage pro Jahr
- Kinderzulage: 300 € pro Kind/Jahr
Der Zugang wird geöffnet, auch Selbstständige sollen einbezogen werden. Gleichzeitig entfällt der starre Garantiezwang. Sparer dürfen ihr Geld künftig in aktive Fonds oder in ETFs investieren und damit realistische Renditen erwarten, statt sich mit mager verzinsten Garantieprodukten zufriedengeben zu müssen.
Auch bei der Auszahlung zeigt sich die neue Flexibilität. Anders als bei Riester soll es keinen faktischen Zwang mehr zur lebenslangen Verrentung geben. Kapitaloptionen und flexible Auszahlpläne werden möglich. Gut so! Das ist ein Bruch mit der bisherigen Logik und ein Fortschritt. Denn wer über Jahrzehnte spart, sollte am Ende selbst entscheiden dürfen, wie er über sein Vermögen verfügt.
Vieles ist noch unklar
Doch so klar diese Leitplanken sind, so vieles bleibt im Ungefähren. Das Gesetz beschreibt einen Rahmen, aber kaum konkrete Produkte. Welche Fonds genau zugelassen werden, wie die Risikoabsicherung im Detail aussieht, wie Umschichtungen kurz vor Rentenbeginn geregelt werden, all das ist noch offen. Auch steuerliche Feinheiten sind nur grob umrissen. Die Praxis wird erst durch Verordnungen und durch die Anbieter entstehen. Genau dort entscheidet sich, ob dieses Modell funktioniert oder scheitert.
Besonders heikel ist wie so oft die Rolle unseres Staates
Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit eines sogenannten Standarddepots, einer Art staatlich organisierten Default-Produkts für alle, die sich nicht aktiv entscheiden. Die Idee dahinter ist nachvollziehbar. Viele Menschen kümmern sich nicht um ihre Altersvorsorge. Ein einfaches, kostengünstiges Standardangebot könnte hier helfen.
“Doch genau an diesem Punkt beginnt aus meiner Sicht das Problem, denn der Staat überschreitet hier eine Grenze, die er besser nicht überschreiten sollte.”
Es ist aus meiner Sicht nicht seine Aufgabe, als Anbieter oder auch nur als Quasi-Anbieter am Markt aufzutreten. Seine Aufgabe ist es, Regeln zu setzen, Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu verhindern. Mehr nicht. Wer anfängt, selbst Produkte zu definieren oder gar zu betreiben, verdrängt private Anbieter, verzerrt den Wettbewerb und untergräbt genau jene Strukturen, die für eine funktionierende Altersvorsorge notwendig sind.
Die politische Vorstellung, ein staatliches Standardprodukt könne den Markt disziplinieren, klingt auf dem Papier verlockend. In der Realität droht aus meiner Sicht aber genau das Gegenteil: Wenn der Staat als Anbieter oder zumindest als dominanter Referenzpunkt auftritt, werden viele Marktteilnehmer schlicht das Interesse verlieren. Warum sollten Banken, Versicherer oder Berater ein Produkt aktiv vertreiben, das sie nicht gestalten können und an dem sie kaum verdienen? Altersvorsorge ist kein Selbstläufer. Sie braucht Beratung, sie braucht Vertrieb, sie braucht Menschen, die sie erklären und vermitteln. Fällt diese Infrastruktur weg, bleibt das beste Produkt ein theoretisches Konstrukt.
Wer soll also künftig die Altersvorsorge verkaufen, wenn der Staat den Takt vorgibt und gleichzeitig die Margen deckelt? Wer investiert noch in Beratung, wenn die Produkte politisch vorgegeben sind und wirtschaftlich kaum Spielraum lassen? Die ehrliche Antwort lautet: niemand. Und genau das ist die große Gefahr dieser Reform. Ein Produkt ohne Vertrieb ist ein Produkt ohne Kunden.
Dabei wäre die Lösung eigentlich simpel. Der Staat sollte klare Kostengrenzen setzen und sagen: Wer diese einhält, bekommt Förderung. Punkt. Kein Anbieter darf darüber hinausgehen. Transparenz, Vergleichbarkeit, Wettbewerb innerhalb dieser Leitplanken. Das wäre eine ordnungspolitisch saubere Lösung. Sie würde den Markt disziplinieren, ohne ihn zu zerstören. Sie würde Innovation ermöglichen, ohne die Kosten explodieren zu lassen. Und sie würde sicherstellen, dass es weiterhin Akteure gibt, die diese Produkte aktiv in die Breite tragen.
Stattdessen aber entsteht nun scheinbar ein hybrides Modell, das weder klar marktwirtschaftlich noch konsequent staatlich ist. Es kombiniert Förderung mit Eingriff, Öffnung mit Kontrolle, Wettbewerb mit politischer Steuerung. Das kann funktionieren. Es kann aber ebenso gut in einer bürokratischen Konstruktion enden, die am Alltag der Sparer vorbeigeht.
Am Ende bleibt für mich ein gemischtes Bild
Die Abkehr vom Garantiezwang ist richtig. Die Vereinfachung der Förderung ist überfällig. Die Öffnung für kapitalmarktorientierte Anlagen ist ein Schritt in die Zukunft. Doch die staatliche Ambition, selbst zum Akteur zu werden, ist ein Fehler. Ein schwerer sogar.
Wenn die Politik hier nicht nachjustiert, droht das Altersvorsorgedepot das gleiche Schicksal wie sein Vorgänger. Gut gemeint, politisch gefeiert, in der Praxis aber zu kompliziert, zu wenig genutzt und am Ende wirkungslos. Altersvorsorge braucht Vertrauen. Und Vertrauen entsteht nicht durch staatliche Konkurrenz zum Markt, sondern durch klare Regeln, Verlässlichkeit und funktionierende Strukturen.
Der Staat sollte sich daran erinnern.














