Ich gebe offen zu: Mich irritiert selten etwas so sehr wie der politische Eifer, mit dem unsere niederländischen Nachbarn derzeit an einer Steuer auf unrealisierte Gewinne arbeiten. Irritiert nicht, weil man über Steuergerechtigkeit nicht diskutieren dürfte – im Gegenteil. Sondern weil hier eine Grenze überschritten wird, bei der man sich ernsthaft fragen muss, ob ökonomische Grundprinzipien, rechtliche Logik und gesunder Menschenverstand noch eine Rolle spielen. Eine Grenze, an der der Staat beginnt, nicht Einkommen, nicht Ertrag, nicht Liquidität, sondern bloße Buchwerte zu besteuern. Werte also, die existieren könnten, aber ebenso gut morgen wieder verschwunden sein können.
Das Beispiel ist banal, aber gerade deshalb so entlarvend: Jemand kauft einen Vermögenswert für 50.000 Euro. Der Marktwert steigt zwischenzeitlich auf 100.000 Euro. Es wird nichts verkauft, kein Gewinn realisiert, kein Geld vereinnahmt. Dennoch greift der Fiskus zu. Kurz darauf fällt der Wert wieder auf 50.000 Euro. Der Gewinn war nie real, die Steuer aber sehr wohl. Wer das nicht zumindest irritierend findet, hat sich von der Idee verabschiedet, dass Steuern an reale Leistungsfähigkeit gekoppelt sein sollten.
Besteuerung ohne Zufluss ist kein Fortschritt
Die Besteuerung unrealisierter Gewinne wird gerne als „Modernisierung“ oder „gerechtere Beteiligung Vermögender“ verkauft. Tatsächlich ist sie das Gegenteil. Sie löst sich vom fundamentalen Prinzip, dass Steuern aus etwas bezahlt werden müssen, das auch vorhanden ist. Einkommen, Gewinn, Liquidität – all das sind Größen, aus denen sich Steuern zahlen lassen. Buchgewinne hingegen sind Momentaufnahmen. Sie schwanken, sie sind volatil, sie sind nicht verfügbar.
Ein Staat, der dennoch zugreift, zwingt Bürger faktisch zu Entscheidungen, die sie ohne steuerlichen Druck nicht treffen würden: verkaufen, obwohl man langfristig investieren will; Schulden aufnehmen, um Steuern zu zahlen; Risiken eingehen, um Liquidität zu schaffen. Der Staat wird so vom neutralen Rahmengeber zum aktiven Markteingreifer. Er entscheidet nicht mehr nur, wie viel besteuert wird, sondern indirekt auch, wann Vermögen verwertet werden muss. Das ist kein technisches Detail, sondern ein massiver Eingriff in Eigentumsfreiheit und wirtschaftliche Selbstbestimmung.
Gewinne für den Staat, Risiken für den Bürger
Besonders problematisch ist die asymmetrische Risikoverteilung. Steigt der Wert eines Vermögens temporär, profitiert der Staat sofort. Fällt er später, bleibt der Schaden beim Eigentümer. Zwar wird gerne auf Verlustverrechnung verwiesen, doch diese ist zeitlich verzögert, administrativ kompliziert und in der Praxis nie vollständig symmetrisch. Der Staat beteiligt sich nicht am Risiko, sondern nur am – vermeintlichen – Gewinn.
Das ist kein marktwirtschaftliches Prinzip, sondern eine Einbahnstraße. Gewinne werden vorgezogen, Verluste privatisiert. Gerade in volatilen Märkten entsteht so eine strukturelle Schieflage, die langfristiges Investieren unattraktiv macht. Wer Geduld zeigt, wird bestraft. Wer kurzfristig agiert, passt sich an. Das Ergebnis ist nicht mehr Stabilität, sondern mehr Zwang, mehr Hektik und mehr Fehlanreize.
Auch Deutschland ist nicht völlig immun
Wer nun glaubt, Deutschland sei gegen solche Gedankenspiele vollständig gefeit, sollte allerdings genauer hinschauen. Ganz so sauber ist die Trennlinie auch hierzulande nicht mehr. Mit der sogenannten Vorabpauschale bei Investmentsfonds (aktiven Fonds und auch ETFs) werden bereits heute fiktive Erträge besteuert, selbst wenn kein Euro ausgeschüttet wurde. Zwar ist diese Konstruktion gedeckelt, vergleichsweise niedrig und an einen theoretischen Zinssatz gekoppelt – doch das Prinzip ist eingeführt: Besteuerung ohne tatsächlichen Zufluss. Ähnlich problematisch ist die Wegzugsbesteuerung, bei der stille Reserven so behandelt werden, als seien sie realisiert worden, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat. Auch hier handelt es sich um Ausnahmen, nicht um die Regel – aber Ausnahmen haben die unangenehme Eigenschaft, später als Blaupause zu dienen.
Hinzu kommen wertabhängige Steuern wie die Grundsteuer, die unabhängig von Ertrag oder Liquidität erhoben werden und damit bereits in die Substanz eingreifen. All diese Instrumente sind für sich genommen noch kein niederländisches Modell durch die Hintertür. Doch sie zeigen, dass die gedankliche Hemmschwelle sinkt. Was heute als Sonderfall, Übergangslösung oder technische Notwendigkeit gilt, kann morgen politisch neu gerahmt werden. Gerade deshalb ist Wachsamkeit geboten: Nicht jede „kleine Abweichung“ vom Realisationsprinzip ist harmlos. Denn wenn der Staat sich erst einmal daran gewöhnt hat, theoretische Größen zu besteuern, ist der Schritt zur offenen Buchgewinnbesteuerung kein logischer, sondern nur noch ein politischer.
Hoffnung auf Vernunft
Ich hoffe sehr, dass der niederländische Weg in Deutschland keine Schule macht. Nicht aus Solidarität mit einer bestimmten Einkommens- oder Vermögensgruppe, sondern aus Respekt vor Logik, Recht und ökonomischer Vernunft. Ein Staat, der Stabilität will, darf nicht selbst zum Unsicherheitsfaktor werden. Eine Steuerpolitik, die langfristiges Denken fördern will, darf es nicht bestrafen. Und eine Gesellschaft, die Leistung und Verantwortung einfordert, sollte nicht so tun, als sei ein Buchwert bereits ein reales Einkommen.
Die Debatte bei unseren Nachbarn mag politisch motiviert sein. Sie sollte uns dennoch eine Warnung sein. Nicht alles, was fiskalisch verlockend klingt, ist auch klug. Manches ist schlicht Unsinn – und sollte genau so benannt werden, bevor aus einem irritierenden Experiment ein gefährlicher Präzedenzfall wird.
P.S.: Danke an die KI für dieses wunderschöne Bild für diesen Beitrag unseres absolut liebenswerten Nachbarn.











