Sachwerte lassen sich über drei sehr unterschiedliche Zugänge erschließen – als reguliertes Fondsprodukt, als europäischer Langfristfonds oder als unternehmerisches Einzelinvestment. Wer die drei Wege entlang der Kriterien vergleicht, die im Mandantengespräch tatsächlich zählen, erkennt schnell: Die Vehikel konkurrieren weniger miteinander, als es scheint. Sie beantworten verschiedene Fragen.

Das Gespräch beginnt fast immer gleich. Der Mandant hat genug von schwankenden Kursen, will „etwas Reales” – Immobilien, Infrastruktur, vielleicht Private Debt. Was er nicht mitbringt, ist eine Vorstellung davon, über welchen Weg dieses Reale in sein Vermögen kommen soll. Genau hier beginnt die eigentliche Beratungsleistung. Denn AIF, ELTIF und Direktbeteiligung sind keine austauschbaren Verpackungen desselben Inhalts. Es sind drei grundverschiedene Beziehungen zwischen Anleger und Asset – mit jeweils eigener Mechanik bei Zugang, Liquidität, Kontrolle und Verantwortung.

Der AIF: Delegation mit System

Der alternative Investmentfonds nach KAGB ist der institutionalisierte Weg in den Sachwert. Der Anleger delegiert – und zwar vollständig: Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft trifft die Investitionsentscheidungen und verantwortet das Risikomanagement, eine unabhängige Verwahrstelle kontrolliert Zahlungsströme und Eigentumsverhältnisse, die BaFin beaufsichtigt das Gesamtsystem. Diese Arbeitsteilung ist der eigentliche Produktkern – noch vor jeder Renditeerwartung.

Für die Beratung hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Der AIF ist anschlussfähig an die regulierte Vertriebswelt. Geeignetheitsprüfung, Kostenausweis, PRIIPs-KID, laufendes Reporting – alles liegt in standardisierter Form vor und lässt sich sauber dokumentieren. Wer unter 34f oder als Vermögensverwalter haftungssicher arbeiten muss, findet hier die geringste Reibung. Zweitens: Die Delegation hat ihren Preis. Verwaltungsvergütung, Verwahrstellengebühr, gegebenenfalls Transaktions- und Erfolgsvergütungen bilden mehrere Kostenschichten, die die Bruttorendite des Assets vom Nettoergebnis des Anlegers trennen. Diese Schichten sind kein Ärgernis, sondern der Marktpreis für Struktur, Streuung und Kontrolle – aber sie müssen im Gespräch beziffert werden, nicht umschrieben.

Geschlossene Publikums-AIF binden Kapital über die Fondslaufzeit; ein reguläres Rückgaberecht existiert nicht, der Zweitmarkt ist schmal und preisunsicher. Das ist keine Schwäche des Vehikels, sondern seine Logik: Illiquide Assets vertragen kein täglich kündbares Kapital. Wer diesen Zusammenhang im Beratungsgespräch aktiv erklärt, statt ihn in den Risikohinweisen zu verstecken, erspart sich Jahre später die unangenehmste aller Mandantenfragen.

Der ELTIF: Langfristkapital mit europäischem Pass

Der European Long-Term Investment Fund ist rechtlich ein AIF mit einem zusätzlichen europäischen Regelwerk – und seit der Reform von 2024 das dynamischste Segment im Sachwertvertrieb. Die ELTIF-Verordnung definiert zulässige Anlagen (Realwerte, Infrastruktur, nicht börsennotierte Unternehmen, Kreditvergabe), setzt Streuungsvorgaben und öffnet den Zugang für Privatanleger ohne die früheren Eintrittshürden. Das Ergebnis ist ein Vehikel, das Private-Markets-Strategien in eine vertriebsfähige, europaweit einheitliche Form bringt.

Die beratungsrelevante Besonderheit liegt im Liquiditätsdesign. Viele neuere ELTIFs sind semi-liquide konstruiert: Sie stellen periodische Rückgabefenster in Aussicht, gesteuert über Ankündigungsfristen, Rücknahmelimits und Aussetzungsrechte. Hier entsteht die größte Missverständnisquelle im Vertrieb. Ein Rückgabefenster ist eine Verfahrensregel, kein Liquiditätsversprechen – wenn viele Anleger gleichzeitig zur Tür wollen, greift das Gate, und aus dem semi-liquiden Produkt wird faktisch ein geschlossenes. Seriöse Beratung stellt deshalb nicht die Frage „Kommt der Mandant an sein Geld?”, sondern: „Was passiert, wenn er es ausgerechnet dann will, wenn alle anderen es auch wollen?” Wer den ELTIF als langfristiges Kernstück einer Private-Markets-Quote positioniert – und nicht als flexiblen Immobilienfonds-Ersatz –, nutzt das Vehikel so, wie es konstruiert wurde.

Die Direktbeteiligung: Unternehmertum statt Produkt

Der dritte Weg verlässt die Produktwelt vollständig. Wer sich direkt an einem Objekt, einer Projektgesellschaft oder einem Unternehmen beteiligt, kauft kein Finanzinstrument – er übernimmt eine unternehmerische Rolle. Das ist zugleich das stärkste Argument für diesen Weg und sein härtestes Ausschlusskriterium.

Die Stärke: maximale Passung. Vertragswerk, Mitspracherechte, Ausschüttungspolitik, Finanzierungsstruktur und steuerliche Gestaltung lassen sich auf den Einzelfall zuschneiden, ohne Fonds-Overhead und ohne Kompromisse mit anderen Anlegern. Für vermögende Mandanten mit eigenem Marktzugang und Branchenkenntnis kann die Direktbeteiligung effizienter sein als jedes Produkt.

Das Ausschlusskriterium: Es gibt niemanden, der übernimmt. Keine KVG, die prüft, keine Verwahrstelle, die kontrolliert, kein standardisiertes Reporting, das ins Depot läuft. Due Diligence, Vertragsverhandlung, laufendes Monitoring und irgendwann der Exit – all das muss der Anleger leisten oder dauerhaft und belastbar einkaufen. Die kritische Beraterfrage lautet daher nicht, ob der Mandant sich eine Direktbeteiligung leisten kann, sondern ob er die Rolle ausfüllen will, die sie ihm zuweist. Ein Gesellschaftsvertrag voller Informations- und Vetorechte ist wertlos, wenn die Quartalsberichte ungelesen im Ordner landen.

Der Vergleich entlang der Beratungskriterien

Zugang und Ticketgröße. AIF und ELTIF öffnen Sachwertstrategien ab niedrigen fünfstelligen, teils vierstelligen Beträgen und liefern Streuung mit. Die Direktbeteiligung verlangt Tickets, die ein Klumpenrisiko im Gesamtvermögen verkraftbar machen – realistisch also deutlich sechsstellige Summen, eingebettet in ein entsprechend großes Portfolio.

Liquidität. Kein einziger der drei Wege ist liquide, und das ist der wichtigste Satz des Vergleichs. Der geschlossene AIF sagt es offen, der semi-liquide ELTIF sagt es im Kleingedruckten, die Direktbeteiligung sagt es über einen Verkaufsprozess, der Monate dauern kann. Unterschiede bestehen in der Mechanik, nicht im Grundsatz.

Kontrolle. Beim AIF und ELTIF endet der Einfluss des Anlegers mit der Zeichnung; Kontrolle wird durch Regulierung und unabhängige Instanzen ersetzt. Bei der Direktbeteiligung ist Kontrolle real verfügbar – aber nur für den, der sie aktiv ausübt.

Beraterhaftung und Dokumentation. Regulierte Vehikel liefern die Dokumentationsgrundlage frei Haus. Bei der Direktbeteiligung bewegt sich die Begleitung schnell Richtung Family-Office-Dienstleistung – mit entsprechend anderem Mandat, anderer Vergütung und anderem Haftungsrahmen. Diese Grenze sollte man kennen, bevor der Mandant sie überschreitet.

Fazit

Die drei Wege zum Sachwert konkurrieren nicht um denselben Mandanten – sie sortieren die Mandanten. Wer delegieren will, gehört in den AIF. Wer langfristiges Kapital diszipliniert in private Märkte lenken will, findet im ELTIF die passende europäische Form. Wer gestalten will und die unternehmerische Rolle tatsächlich lebt, kann direkt investieren. Falsch wird es nur, wenn Vehikel und Rollenverständnis nicht zusammenpassen: der Delegierer in der Direktbeteiligung, der Liquiditätssucher im Langfristfonds. Die Aufgabe der Beratung ist damit weniger Produktauswahl als Rollenklärung – und die beginnt mit einer einzigen Frage: Wie viel Investor will dieser Mandant selbst sein?