Eine Familiengenossenschaft könnte auch Mitglieder oder nahestehende Personen als Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei gelten dieselben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie bei anderen Unternehmen. Dennoch könnte es in einer familiären Konstellation zu spezifischen Herausforderungen kommen, etwa bei der Festlegung von Gehältern oder dem Umgang mit arbeitsrechtlichen Konflikten.
Die nachfolgenden Inhalte sind geschützt
Bitte registrieren Sie sich für die Inhalte dieser Website oder nutzen Sie Ihre bekannten Log In Daten (Username und Password) um die Inhalte freizuschalten. Um diesen Beitrag freizuschalten ist ein Status ab GOLD erforderlich. Wir bitten um Verständnis.