Eine Familiengenossenschaft bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Mitglieder – meist Angehörige – zu fördern. Doch gerade hier lauern steuerliche Fallstricke. Vor allem bei der Gewährung von Vorteilen an Mitglieder oder nahe Angehörige könnte das Finanzamt die Fördermaßnahmen als „verdeckte Gewinnausschüttung“ einstufen. Was bedeutet das, und wie könnte man solchen Problemen vorbeugen?
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