In einer Genossenschaft haften die Mitglieder grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, während die Genossenschaft mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Dieses Haftungsprinzip schützt Mitglieder vor unbegrenzten finanziellen Risiken. Dennoch könnten in einer Familiengenossenschaft besondere Aspekte der Haftung relevant werden.

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