Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) entsteht, wenn eine Genossenschaft Leistungen an Mitglieder erbringt, die nicht dem Marktpreis entsprechen oder außerhalb des Satzungszwecks liegen. In einer Familiengenossenschaft, wo persönliche Bindungen eine große Rolle spielen, könnte dieses Risiko besonders hoch sein.
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