Eine Genossenschaft in Deutschland unterliegt der gesetzlichen Prüfpflicht gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz (GenG). Diese Prüfungen dienen nicht nur dazu, die wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen, sondern auch, um die Einhaltung des Satzungszwecks und die ordnungsgemäße Führung der Genossenschaft zu gewährleisten. Für eine Familiengenossenschaft, die oft familiäre Interessen und wirtschaftliche Ziele miteinander verknüpft, kann die Prüfpflicht besonders wertvoll, aber auch herausfordernd sein.

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