Wem gehört mein Geld und meine Wertpapiere?: Ihr Geld und Ihre Wertpapiere gehören jederzeit ausschließlich Ihnen. Sie werden weder Eigentum von Ginmon, Upvest, APEIRON noch der Deutschen Bank. Diese Unternehmen übernehmen jeweils klar definierte Aufgaben, haben aber kein Eigentumsrecht an Ihrem Vermögen.
Wer entscheidet, wie mein Geld angelegt wird? Die Anlageentscheidungen trifft die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH. Ginmon verwaltet Ihr Portfolio auf Basis Ihrer Ziele und Ihrer Risikobereitschaft automatisiert und regelbasiert. Sie geben den Rahmen vor, Ginmon setzt ihn um.
Was macht mein persönlicher Berater konkret? Berater aus dem Umfeld der fps financial planning services GmbH unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer finanziellen Situation und begleiten Sie persönlich. Sie beraten, erklären und ordnen, treffen jedoch keine Anlageentscheidungen und haben keinen Zugriff auf Ihr Geld oder Ihr Depot.
Wo liegen meine Wertpapiere? Ihre Wertpapiere liegen in einem Depot bei der Upvest Securities GmbH, das auf Ihren Namen geführt wird. Die Wertpapiere gelten als Sondervermögen. Das bedeutet, sie sind rechtlich von Upvest getrennt und auch im Insolvenzfall geschützt.
Wo liegt mein Geld, solange es nicht investiert ist? Nicht investierte Gelder werden auf Treuhandsammelkonten bei der Deutschen Bank AG gehalten. Diese Konten sind vom Vermögen von Upvest getrennt und dienen ausschließlich dem Zahlungsverkehr. Für Guthaben greift die gesetzliche Einlagensicherung.
Bin ich Kunde der Deutschen Bank? Nein. Sie haben keinen eigenen Vertrag und kein persönliches Konto bei der Deutschen Bank. Die Deutsche Bank stellt lediglich die Bankinfrastruktur im Hintergrund zur Verfügung, über die Kundengelder sicher verwahrt werden.
Welche Rolle spielt APEIRON? APEIRON stellt mit der apeiron Wealth Cloud die technische Plattform bereit. Über sie laufen Prozesse, Dokumente und die digitale Kommunikation. APEIRON verwaltet kein Geld, trifft keine Anlageentscheidungen und hat keinen Zugriff auf Ihr Vermögen.
Kann eine einzelne Firma über mein gesamtes Vermögen verfügen? Nein. Beratung, Anlageentscheidung, Depotführung, Geldverwahrung und Technik sind bewusst auf verschiedene Unternehmen verteilt. Keine einzelne Stelle kann allein über Ihr Geld oder Ihre Wertpapiere verfügen.
Was passiert, wenn einer der Beteiligten insolvent wird? Ihr Vermögen bleibt geschützt. Wertpapiere sind Sondervermögen und gehören Ihnen weiterhin. Kundengelder liegen getrennt auf Treuhandkonten. Ein Ausfall eines Dienstleisters berührt Ihr Eigentum nicht, sondern höchstens Abläufe oder den Zugang.
Warum ist das alles so aufgeteilt? Diese Trennung ist regulatorisch gewollt und dient Ihrem Schutz. Sie verhindert Interessenkonflikte, erhöht die Transparenz und sorgt dafür, dass Ihr Vermögen nicht von einer einzelnen Stelle abhängig ist.
Welche Kosten fallen insgesamt an? Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Für die Vermögensverwaltung erhebt die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH eine laufende Verwaltungsgebühr. Zusätzlich können Kosten auf Fondsebene anfallen, da ETFs und Fonds eigene laufende Kosten haben. Falls Sie eine persönliche Beratung nutzen, wird diese separat über eine Honorarvereinbarung mit dem Vermögensmanager aus dem Umfeld der fps financial planning services GmbH abgerechnet. Alle Kosten werden transparent ausgewiesen.
Gibt es versteckte Gebühren oder Provisionen? Nein. Die Vermögensverwaltung und die Beratung erfolgen honorarbasiert. Es gibt keine Vertriebsprovisionen oder Rückvergütungen für Produktauswahl. Fondskosten fallen direkt im Fonds an und sind marktüblich. Diese Struktur soll Interessenkonflikte vermeiden und die Kosten für den Anleger nachvollziehbar machen.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen? Ja. Der Vermögensverwaltungsvertrag mit Ginmon kann grundsätzlich gekündigt werden. Nach der Kündigung werden keine neuen Anlageentscheidungen mehr getroffen. Ihr Depot und Ihre Wertpapiere bleiben weiterhin bestehen und gehören Ihnen. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Was passiert mit meinem Depot nach einer Kündigung? Nach der Kündigung der Vermögensverwaltung bleibt Ihr Depot bei Upvest Securities GmbH auf Ihren Namen bestehen. Sie können entscheiden, ob Sie die Wertpapiere halten, verkaufen oder zu einem anderen Anbieter übertragen möchten. Es gibt keinen Zwang zur sofortigen Auflösung.
Kann ich die persönliche Beratung separat beenden? Ja. Die Honorarvereinbarung mit dem Vermögensmanager ist rechtlich von der Vermögensverwaltung getrennt. Wenn Sie keine persönliche Betreuung mehr wünschen, kann diese unabhängig beendet werden. Die Vermögensverwaltung durch Ginmon und das Depot bei Upvest laufen davon unberührt weiter.
Wie aufwendig ist ein Anbieterwechsel? Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Da das Depot auf Ihren Namen geführt wird, können Wertpapiere zu einer anderen Depotbank übertragen werden. Alternativ können Positionen verkauft und das Guthaben ausgezahlt werden. Der Prozess ist standardisiert, kann aber je nach Umfang einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bin ich technisch oder organisatorisch „gefangen“? Nein. APEIRON stellt lediglich die technische Plattform bereit. Ein Wechsel der Vermögensverwaltung oder der Beratung ist möglich, ohne dass Ihr Eigentum am Vermögen berührt wird. Die Trennung der Rollen verhindert eine Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter.
Was passiert, wenn ich selbst nichts mehr aktiv tue? Solange der Vermögensverwaltungsvertrag besteht, wird Ihr Portfolio entsprechend der vereinbarten Strategie weiter verwaltet. Kündigen Sie alle Verträge, bleiben Depot und Vermögen dennoch bestehen. Ihr Geld verschwindet nicht und wird nicht automatisch aufgelöst.
Ist das Modell teurer als eine klassische Banklösung? Das Modell ist in der Regel transparenter als klassische Bankangebote, da Beratung, Verwaltung und Produktkosten klar getrennt ausgewiesen werden. Ob es günstiger oder teurer ist, hängt von der individuellen Nutzung, der Anlagesumme und dem Beratungsbedarf ab. Der Kunde kann bewusst entscheiden, welche Leistungen er in Anspruch nimmt.