PROJECT Metropolen 22 - KONTAKTAUFNAHME

EIGENKAPITAL

Hohe Stabilität durch
Eigenkapitalstrategie*

STREUUNG

breites Projektportfolio an den
Top-Immobilien-Standorten

VARIATIONEN

thesaurierend oder 4 % bzw.
6 % Ausschüttung verfügbar

    In den vergangenen Tagen habe ich mich mit der Zeichnung eines (A)lternativen (I)nvestment (F)onds auseinandergesetzt und möchte nunmehr mit Hilfe der Vermittler der fps financial planning services GmbH in Wiesbaden einen solchen AIF zeichnen. Daher bitte ich um Kontaktaufnahme und sende Ihnen dazu die nachfolgenden Informationen. Zudem erkläre ich vorab folgendes (alle Angaben und Erklärungen sind notwendig):

    Ich möchte folgenden AIF zeichnen: PROJECT Metropolen 22

    Risiken

    Risikohinweise bei der Geldanlage auf Basis der Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft

    Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote an dem gesamt eingezahlten Kommanditkapital des AIF im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Die Ausprägung der Risiken wird durch die risikostrategische Ausrichtung des AIF bestimmt. Ziel ist es, ein optimales Rendite-Risiko-Verhältnis zu erzielen. Das Risikoprofil des AIF wird geprägt durch Asset-, Markt-, Liquiditäts-, Ausfallrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Diese sind bedingt durch die Anlagestrategie und die Anlagepolitik des AIF, der in aussichtsreiche Immobilienentwicklungen investiert und hierbei den Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Absatz 1 KAGB beachtet. Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.

    Geschäftsrisiko/Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände: Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Anlage kann nicht vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerli- che Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den AIF haben. Immobilienanlagen sind aufgrund von unterschiedlichen Marktzyklen Wertschwankungen ausgesetzt. Der Wert von Immobilien, insbesondere von Immobilienentwicklungen, wird von zukünftigen Faktoren bestimmt, die nicht absolut vorhersehbar sind. Erwartete positive Ergebnisse sind daher ungewiss.

    Insolvenzrisiko/Fehlende Einlagensicherung: Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

    Allgemeines Haftungsrisiko: Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handels- register eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 1 Prozent der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Anlegers kann dann wieder aufleben, wenn Auszahlungen im Namen und für Rechnung des AIF an den Anleger vorgenommen werden, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückgezahlt werden. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.

    Eingeschränkte Handelbarkeit: Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende rechtlich möglich. Für geschlossene Publikums-AIF existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grund- sätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und Zustimmungsbedürftigkeit der Komplementärin zum Verkauf ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt.

    Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden, die an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden können. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt ›Risikohinweise‹ (Seite 29 ff.) zu entnehmen.

     

    *Nach dem Investitionsplan ist keine Fremdfinanzierung vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist nach den Anlagebedingungen zwar zulässig, 
    aber beschränkt auf Förderdarlehen, um bei Bedarf günstige Förderungsbedingungen und damit einhergehende Investitionschancen nutzen zu können, sowie auf Kredite im Sinne von § 261 Absatz 1 Nr. 8 KAGB, die innerhalb der Fondsstruktur zwischen den beteiligten Gesellschaften vergeben werden. 

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