Solvium Logistic Fund One - KONTAKTAUFNAHME

DIVERSIFIZIERT

über weltweit gängiges
Logistikequipment

EIGENKAPITAL

Kreditaufnahme ist
konzeptionell ausgeschlossen

KURZLÄUFER

geplante Laufzeit von nur
vier Jahren (bis 31.12.2026)

    In den vergangenen Tagen habe ich mich mit der Zeichnung eines (A)lternativen (I)nvestment (F)onds auseinandergesetzt und möchte nunmehr mit Hilfe der Vermittler der fps financial planning services GmbH in Wiesbaden einen solchen AIF zeichnen. Daher bitte ich um Kontaktaufnahme und sende Ihnen dazu die nachfolgenden Informationen. Zudem erkläre ich vorab folgendes (alle Angaben und Erklärungen sind notwendig):

    Ich möchte folgenden AIF zeichnen: SOLVIUM Logistic Fund One

    Risiken

    Risikohinweise bei der Geldanlage auf Basis der Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft

    Der Anleger nimmt am Vermögen und am Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft gemäß seiner Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Neben den Chan- cen auf Wertsteigerungen sind auch Risiken mit der Investition verbunden. Für den Anleger besteht nicht nur das Risiko des Totalverlusts der Kapitaleinlage. Darüber hinaus kann es zu weiteren Vermögensnachteilen für den Anleger kommen, beispielsweise durch zu leistende Steuern, eine den Anleger treffende Haftung und / oder weitere Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung oder auch durch Belastungen, die sich aus einer etwaigen Anteilsfinanzierung der Beteiligung ergeben (laufende Zins- und Tilgungsleistungen). lm Ergebnis kann dies zur Vollstreckung in das Vermögen des Anlegers sowie zur Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

    Im Folgenden werden wesentliche Risiken, die die Wertentwicklung des AIF und damit insbesonde- re das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen können, dargestellt. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens bis zur Privatinsolvenz (Maximalrisiko) erleidet.

    Blindpool-Risiko: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts sowie dieser Wesentlichen Anlegerinformationen stehen bereits die Beteiligungsgesellschaft sowie drei Zielunternehmen fest, die ihrerseits bisher keine Transportmittel aus dem Logistikbereich erworben haben noch einen Erwerb vertraglich abgesichert haben. Des Weiteren besteht für den Fonds grundsätzlich die Möglichkeit in weitere Zielunternehmen zu investieren. Diese stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospekts und der Wesentlichen Anlegerinformationen noch nicht fest. Die Anleger können sich daher zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den konkreten Investitionen und den sich hieraus ergebenden individuellen Risiken für die Fondsgesellschaft machen. Die KVG wird die Investitionen nach den in den Anlagebedingungen festgelegten Kriterien tätigen und die Einhaltung der Beteiligungskriterien durch die Beteiligungsgesellschaft sowie die Zielunternehmen überwachen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass es dabei zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Zielinvestitionen kommt. Es besteht das Risiko, dass die in § 2 Ziffer 1 a) bis c) der Anlagebedingungen genannten Zielunternehmen Transportmittel aus dem Logistikbereich nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und Kosten finden oder nicht wie geplant er- werben können, so dass die Finanzierungsmittel nicht, nur teilweise oder nur zu schlechteren Bedingungen, insbesondere nur mit geringerem Ertragspotenzial und / oder höheren Kosten und Risiken als beabsichtigt, investiert werden können.

    Geschäftsrisiko / Beteiligungsspezifische Risiken: Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine langfristige Kapitalanlage. Der wirtschaftliche Erfolg der Investitionen des AIF und damit auch der Erfolg der Kapitalanlage des Anlegers kann nicht vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können daher Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab. Dazu zählt insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Zielunternehmen, die von der erfolgreichen Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Transportmittel und der damit im Zusammenhang stehenden Preise und Kosten abhängt. Die Erträge können infolge von z.B. höheren Preisen oder einer negativen Entwicklung des relevanten Marktes sinken und in gravierenden Fällen ganz ausfallen. Es können zudem ungeplante bzw. höhere Kosten anfallen. Die Zielgesellschaften können an Attraktivität verlieren, so dass die Veräußerung von Anteilen an den Zielgesellschaften nur zu schlechteren Konditionen möglich wird und niedrigere als die geplanten Verkaufserlöse erzielbar sind.

    Insolvenzrisiko / fehlende Einlagensicherung: Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und / oder höhere Ausgaben als prognostiziert zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann für den Anleger zum Totalverlust seiner Kommanditeinlage nebst Agio des Anlegers führen. Das Investmentvermögen unterliegt keiner Einlagensicherung. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung und / oder der Insolvenz des AIF besteht das Risiko, dass die prognostizierten Auszahlungen nicht bzw. nicht in der vorgesehenen Höhe gezahlt werden können und der Anleger den Totalverlust seiner Kommanditeinlage nebst Agio erleidet, ohne dass er hierfür in irgendeiner Weise einen Ersatz erhält oder sonst entschädigt wird.

    Eingeschränkte Handelbarkeit: Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, allerdings ist zu berücksichtigen, dass für den Handel von Kommanditanteilen kein geregelter Markt existiert und der Verkauf über den Zweitmarkt schwierig oder gar nicht möglich sein kann oder möglicherweise nur zu einem Preis, welcher unter der Zeichnungssumme bzw. unter dem vom Anleger erwarteten Verkaufspreis liegt.

    Eigenkapitalaufbringungsrisiken: Es besteht das Risiko, dass es der Fondsgesellschaft nicht gelingt, das Emissionsvolumen im geplanten Umfang und / oder im geplanten Platzierungszeitraum zu platzieren, und dass die Fondsgesellschaft mit einem (ggf. auch deutlich) geringeren Eigenkapital und später geschlossen wird als geplant. Eine Platzierungsgarantie für die Beschaffung des Eigenkapitals wurde nicht gegeben. All dies hätte zur Folge, dass die Fondsgesellschaft Mittel nur entsprechend später und / oder nicht in der geplanten Höhe gewähren könnte, was zu entsprechend geringeren oder späteren Investitionen in die Zielgesellschaften führen würde. Dies kann dazu führen, dass die Einnahmen der Fondsgesellschaft nicht ausreichen, um ihre laufenden Kosten zu decken, was zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und somit zu einem Totalverlust des Anlegers führen kann.

    An dieser Stelle können nicht alle Risiken vollständig dargestellt werden. Da die Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingehen, sollten daher in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken, entsprechend der ausführlichen Darstellung im Kapitel 3 „Risikohinweise“ im Verkaufsprospekt, S. 10 ff., mit einbezogen werden.

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