BVT Zweitmarktportfolio II*

DIVERSIFIZIERT

über Standorte, Nutzungsarten, Branchen und Mietern

WIRTSCHAFTLICH

durch niedrigere Kosten
gegenüber Primärmarkt

TRANSPARENT

mit Historien zu Immobilien,
Mietern und Management

Der Sachwertportfoliofonds eröffnet Anlegern in einem einzigen Beteiligungsangebot den Zugang zu einem ganzen Bündel von Sachwertbeteiligungen in Immobilien. Darüber hinaus können noch zusätzliche Sicherheitspuffer und Wirtschaftlichkeitsvorteile generiert werden, wenn ein solcher Portfoliofonds seine Investments nicht auf dem Erst-, sondern meist preisgünstiger auf dem Zweitmarkt – sozusagen „gebraucht“ – erwirbt. Grundlage für erfolgreiche Zweitmarktinvestments muss eine detaillierte, tiefgreifende Analyse der angebotenen Beteiligungen über einen längeren Zeitraum hinweg sein. Sie bildet die Basis für einen im besten Wortsinne „preiswerten“ Einkauf von Immobilienbeteiligungen mit nachvollziehbarer Performance. Der Fonds BVT Zweitmarktportfolio II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (BVT Zweitmarktportfolio II) setzt diesen Investitionsansatz professionell um und eröffnet Anlegern den Zugang zu einem kompetent betreuten Zweitmarktportfolio aus Immobilienbeteiligungen.

  • BVT Zweitmarktportfolio II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
  • Mindestbeteiligung: EUR 10.000 (regulär zzgl. 5 % Agio*)
  • Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Breit diversifiziertes Immobilien-Portfolio
  • Zielmärkte: Deutschland (zusätzlich EWR, Australien, Neuseeland, Schweiz und UK möglich)
  • Prognostizierte Ausschüttungen 4 % p.a.
  • Erwartete Rendite: 4,05 % p.a. IRR**
  • prognostizierte Gesamtausschüttung:165 %
  • geplante Laufzeit: 31.12.2034
  • VOLLDIGITALE ZEICHNUNG DES FONDS MÖGLICH

derzeit
100 % Agio-Rabatt

* Als besonderes, zeitlich befristetes Angebot, kann dieser AIF aktuell komplett ohne Agio angeboten werden.
** Bezogen auf das Kommanditkapital exklusive Agio und Berechnet nach der Internen Zinsfuß-Methode (Englisch: IRR – Internal Rate of Return).
Hinweis: Prognosen sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Die nachfolgend zur Verfügung gestellten Finanzanalysen von kapital-markt intern und DEXTRO wurden weder von der fps financial planning services GmbH als Finanzanlagenvermittler erstellt noch wurde final überprüft, ob die jeweiligen Finanzanalysen den gesetzlichen Vorgaben der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen genügen. Dementsprechend macht sich der Finanzanlagenvermittler die Inhalte nicht zu Eigen sondern die Bereitstellung erfolgt lediglich zu Informationszwecken und beinhaltet keine Kaufempfehlung. Das Angebot wendet sich ausschließlich an gut informierte oder erfahrene Investoren, da im Rahmen einer bloßen Anlagevermittlung lediglich Aufträge (in diesem Fall vollelektronisch) an die jeweiligen Fondsanbieter weitergeleitet werden. Dies entspricht einer beratungsfreien Dienstleistung und keiner individuellen Anlageberatung oder Anlageempfehlung.

© BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH

Risiken

Risikohinweise bei der Geldanlage auf Basis der Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Mit der Investition in die Investmentgesellschaft sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Erträge auch Risiken verbunden. Bei negativer Entwicklung besteht das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. Die nachfolgend genannten wesentlichen Risiken haben Einfluss auf das Risikoprofil der Investmentgesellschaft. Sie berücksichtigen die durch die Zielgesellschaften verursachten Risiken, soweit diese für die Investmentgesellschaft insgesamt wesentlich sein dürften:

Marktzugangsrisiken: Es ist nicht sicher, dass genügend geeignete Zielgesellschaften gefunden werden, die den Anlagebedingungen der Zielinvestmentvermögen entsprechen. Es besteht das Risiko, dass Investitionen in Zielgesellschaften später als geplant getätigt werden. Dies kann dazu führen, dass Erträge aus den Zielgesellschaften geringer ausfallen als angenommen oder dass Risiken aus Zielgesellschaften in Kauf genommen werden müssen, bei deren Eintritt Verluste hinzunehmen wären.

Portfolio- und Marktrisiken: Es besteht das Risiko, dass die Zielgesellschaften die kalkulierten Erlöse aus der Bewirtschaftung und dem Verkauf der von ihnen erworbenen Investitionsobjekte nicht erwirtschaften. Die wirtschaftliche Entwicklung der Zielgesellschaften wird von einer Vielzahl von Risikofaktoren beeinflusst. Hierzu zählen: die allgemeine Konjunkturentwicklung, die Pandemiefolgen, die Entwicklung der Immobilien- und Kapitalmärkte, die Auswahl der Anlageobjekte sowie spezielle Risiken in einzelnen Zielgesellschaften. Der Eintritt solcher Risiken kann zu Verlusten auch bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen.

Risiken in der Assetklasse Immobilien: Bei Investitionen in der Assetklasse Immobilien besteht insbesondere das Risiko, dass die kalkulierten Mieten und die für den Fall einer Veräußerung kalkulierten Erlöse nicht erzielt werden können. Als Ursachen kommen in Betracht: Verzögerte Fertigstellung der Immobilie, Mängel der Immobilie, Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters, Leerstand der Immobilie wegen Überangebots, Absinken der marktüblichen Miete und damit Vermietbarkeit nur zu schlechteren Konditionen. Die Vermietbarkeit von Büroimmobilien hängt insbesondere vom Bedarf an Büroarbeitsplätzen am jeweiligen Standort ab. Dieser kann aufgrund konjunktureller Einflüsse allgemein sinken oder an einzelnen Standorten zurückgehen. Diese Einflüsse können sich sowohl auf die laufenden Mieteinnahmen als auch auf die Wertentwicklung der Immobilien negativ auswirken. Es kann zu nicht kalkulierten Kostensteigerungen kommen, z. B. für notwendige Renovierungen und bei der Fremdfinanzierung. Bei Investitionen in Immobilienprojektentwicklungen besteht insbesondere das Risiko, dass der für den Verkauf der Immobilie kalkulierte Erlös nicht oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt erzielt werden kann. Dies kann zu Verlusten auch bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen.

Fremdfinanzierungsrisiken: Es besteht das Risiko, dass Zielgesellschaften ihre Verpflichtungen aus Darlehensverträgen nicht ordnungsgemäß erfüllen. Dies kann zu Zwangsverwaltung und Zwangsveräußerung der Investitionsobjekte der Zielgesellschaften führen. Aus dem Veräußerungserlös bei Verkauf von Objekten durch die Zielgesellschaften sind vorrangig die Darlehensmittel zurückzuzahlen. Dabei kann die Kreditaufnahme einzelner Zielgesellschaften, insbesondere bei Spezial-AIF, das Eigenkapital des jeweiligen AIF um ein Mehrfaches übersteigen. Fremdfinanzierungsrisiken können zu Verlusten auch bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen.

Währungsrisiken: Ein Teil der Investitionen der Zielgesellschaften sowie der Einnahmen der Zielgesellschaften wird in ausländischen Währungen erfolgen. Die Entwicklung der Währungskurse kann starken Schwankungen unterliegen, die zu Verlusten auch bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen können.

Auslandsrisiken: Es besteht das Risiko, dass die Rechtsverfolgung gegenüber ausländischen Vertragspartnern nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht möglich ist. Außer- dem können Beschränkungen im Kapitalverkehr dazu führen, dass Erlöse nicht in das Inland geschafft werden können oder ausländische Beteiligungen unwirtschaftlich werden. Dies kann zu Verlusten auch bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen.

Bonitäts-, Vertragserfüllungs- und Insolvenzrisiken: Die Investmentgesellschaft trägt das Risiko, dass ihre Vertragspartner, einschließlich der KVG, zahlungsunfähig werden oder die abgeschlossenen Verträge nicht beanstandungsfrei erfüllen. Es kann zur Insolvenz von Zielgesellschaften, der Zielinvestmentvermögen, der KVG und der Investmentgesellschaft kommen. Hierdurch können auch dem Anleger Verluste entstehen. Es besteht keine Absicherung der Anleger über ein Einlagensicherungssystem.

Rechtsänderungs- und Steuerrisiken: Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis (auch im Hinblick auf die Regulierung der Kapitalmärkte, darunter die Regulierung der Verwaltung von Investment- vermögen) in Deutschland oder einem der Investitionsländer, insbesondere Änderungen der Steuergesetze oder der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den einzelnen Investitionsländern können zu Verlusten führen. Es besteht das Risiko einer abweichenden Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse durch Finanzbehörden und Gerichte mit negativen steuerlichen Auswirkungen. Dem Anleger können hierdurch Verluste entstehen.

Fungibilitätsrisiken: Die Anteile sind nur eingeschränkt handelbar. Es ist möglich, dass sie nicht veräußert werden können oder dass kein ihrem Wert angemessener Preis erzielt werden kann. Dem Anleger können hierdurch Verluste entstehen.

Risiko von Interessenkonflikten: Es kann zu Interessenkonflikten im Hinblick auf andere von der KVG verwaltete Investmentvermögen kommen. Es können Anreize bestehen, ein anderes Investmentvermögen zu bevorzugen. Es kann zu einer Konkurrenz mit anderen Investmentvermögen bei Investitions- und Desinvestitionsmöglichkeiten kommen. Dies kann zu Verlusten bei der Investmentgesellschaft und für den Anleger führen.

Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung eine langfristige Bindung ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können hier nicht vollständig erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Risiken enthält der Verkaufsprospekt im Abschnitt „Risiken“.

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