Wenn Sie planen, in die VAE zu ziehen, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu investieren, gibt es bestimmte allgemeine Bestimmungen im Aufenthaltsvisum, die zu beachten sind.
1. Gültigkeit eines Aufenthaltsvisums
Aufenthaltsvisa können für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt werden, wenn das Visum von jemand anderem gesponsert wird. Die VAE haben jedoch kürzlich auch selbstgesponserte Visa eingeführt, die eine Laufzeit von fünf oder 10 Jahren haben. Das Fünfjahresvisum kann ein grünes Visum oder sogar ein Ruhestandsvisum sein. Das 10-Jahres-Goldene Visum hingegen wird bestimmten Kategorien von Fachleuten, Investoren und Einzelpersonen ausgestellt, die einen Beitrag zur Gesellschaft der VAE geleistet haben.
Wenn jedoch ein Angehörigenvisum vorliegt, was bedeutet, dass das Aufenthaltsvisum von einem Familienmitglied gesponsert wird, darf dieses Visum laut u.ae, der offiziellen Website der Regierung der VAE, die Dauer des Sponsor-Visums nicht überschreiten.
2. Medizinischer Test
Für ein Aufenthaltsvisum müssen sich Antragsteller ab 18 Jahren einem medizinischen Test unterziehen, um nachzuweisen, dass sie gesundheitlich fit sind. Außerdem müssen sie eine Sicherheitskontrolle bestehen und bei ICP einen Emirates-Ausweis (ID-Card) beantragen.
3. Erforderliche Dokumente
Auch bei der Beantragung eines Aufenthaltsvisums müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Diese können je nach Position als Bewerber variieren – ob man ein Elternteil das, das eigene Kind sponsert oder ein Student ist der plant, in den VAE zu leben, um hier an einer Universität zu studieren. Nachfolgend eine Liste der Dokumente, die dann vorzulegen sind:
• Ein aktuelles farbiges persönliches Foto mit weißem Hintergrund für den Angehörigen
• Eine Kopie des Reisepasses der unterhaltsberechtigten Person
• Quittung für den Emirates ID-Antrag
• Wohnungsmietvertrag (beglaubigt) oder Wohnungseigentumsnachweis
• Eine Kopie des Reisepasses des Sponsors mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
• Arbeitsvertrag des Sponsors
• Ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (für Angehörige über 18 Jahre)
• Einreiseerlaubnis
• beglaubigte Geburtsurkunde des Unterhaltsberechtigten (Kinder)
• Wohnfoto der Mutter (für Neugeborene)
• Krankenversicherung oder Gesundheitskarte
• Scheidungs- oder Sterbeurkunde (für geschiedene Frauen und Witwen)
• Wohnungsnachweis (für geschiedene Frauen und Witwen)
• Nachweis der Erwerbsfähigkeit der Frau (bei geschiedenen Frauen und Witwen)
• Eine von der Universität oder dem Institut ausgestellte Bescheinigung über die Dauer des Studiums (für Studierende).
4. Aufenthalt des Einwohners außerhalb der VAE
Als allgemeine Regel gilt, dass, wenn ein ausländischer Einwohner länger als 180 Tage ununterbrochen außerhalb der VAE lebt, sein oder ihr Aufenthaltsvisum automatisch ungültig wird. Vor kurzem kündigte das ICP jedoch eine neue Genehmigung an, die es Einwohnern der VAE, die sich möglicherweise länger als sechs Monate außerhalb der VAE aufgehalten haben, ermöglicht, wieder in das Land einzureisen. Sobald man diese Genehmigung beantragt hat, kann man mit dem bestehenden Aufenthaltsvisum erneut in die VAE einreisen, wenn der Antrag genehmigt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss ein neues Aufenthaltsvisum beantragt werden.
Außerdem gibt es einige Ausnahmen, die es einem ausländischen Einwohner erlauben, sich länger als sechs Monate außerhalb der VAE aufzuhalten und gleichzeitig die Gültigkeit seines oder ihres Aufenthaltsvisums aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmen sind:
• Eine im Ausland lebende Ehefrau eines emiratischen Staatsbürgers
• Haushaltshilfen, die Emiratis mit einem Stipendium für ein Auslandsstudium begleiten
• Haushaltshilfen, die Patienten aus den VAE begleiten, die reisen oder zur Behandlung ins Ausland geschickt werden
• ausländische Einwohner und ihre Begleiter, die zur Behandlung ins Ausland geschickt werden, sofern sie einen von den medizinischen Behörden in den VAE genehmigten medizinischen Bericht vorlegen
• Haushaltshilfen, die Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen begleiten, die die VAE im Ausland vertreten, und Mitarbeiter solcher Vertretungen, die Inhaber eines Aufenthaltsvisums in den VAE sind
• ausländische Einwohner, die für den öffentlichen Sektor arbeiten und von ihren Arbeitgebern zur Teilnahme an Schulungen oder Fachkursen entsandt werden, oder Personen, die in den Büros ihrer Arbeitgeber im Ausland arbeiten, und ihre Familien, die Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums in den VAE sind
• Expatriate-Studenten, die an Universitäten oder Instituten im Ausland studieren (gemäß den Regeln von Dubai)
• Haushaltshilfen von Mitgliedern der herrschenden Familien, die in den Häusern der königlichen Familie im Ausland arbeiten und Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums in den VAE sind
• Studenten, die an Bildungseinrichtungen im Ausland eingeschrieben sind und Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums in den VAE sind
• Anleger mit gültigem Aufenthaltsvisum in den VAE
• Einwohner, die von diplomatischen und konsularischen Vertretern der VAE und ihren Angehörigen gesponsert werden
• jede andere Person, die aufgrund einer Entscheidung des ICP ausgeschlossen ist, vorausgesetzt, diese Person hat ein gültiges Aufenthaltsvisum und zahlt die fälligen Gebühren.
5. Vorteile eines VAE-Aufenthaltsvisums
Es gibt auch mehrere Vorteile, ein rechtmäßiger Einwohner in den VAE zu sein, wie die einfache Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung eines Führerscheins der VAE und der Zugang zu staatlichen Gesundheitsdiensten und Krankenversicherungen.
6. Verlängerung des Aufenthaltsvisums
Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Visum vor Ablauf vom Inhaber (im Falle eines selbstgesponserten Visums) oder vom Sponsor verlängert werden muss. Mit einem verlängerten Visum kann man weiterhin legal in den VAE leben, ohne dass Geldstrafen oder rechtliche Konsequenzen dafür anfallen.
Allerdings bieten Aufenthaltsvisa für die VAE auch eine Schonfrist nach Ablauf des Visums, die einen Monat dauern kann und sich bei bestimmten Arten von Visa auf bis zu sechs Monate verlängern kann.
Das ICP hat die Bußgelder bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer in den VAE standardisiert. Gemäß den neuen Regeln sind die Gebühren für die Überschreitung des Aufenthalts von Besuchs-, Touristen- und Aufenthaltsvisa auf 50 Dh pro Tag standardisiert.
7. Annullierung Ihres Aufenthaltsvisums
Wenn man in den VAE ansässig ist und einen Umzug geplant ist, muss sichergestellt werden, dass das Aufenthaltsvisum storniert wird. Dies kann vom Visumsponsor, der der eigene Arbeitgeber oder ein Familienmitglied sein kann, oder eigenständig durchgeführt werden.
Wenn man von einem Unternehmen gesponsert wird, muss das Unternehmen zunächst sicherstellen, dass alle End-of-Service-Gebühren beglichen wurden. Sobald man ein Schreiben unterschrieben hat, aus dem klar hervorgeht, dass man alle notwendigen Gebühren beglichen hat, kann das Unternehmen die Arbeitserlaubnis über das Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MOHRE) und dann das Aufenthaltsvisum über die Generaldirektion für Aufenthalt und Ausländer stornieren.