Die Angemessenheits-Beurteilung bei der FFB

Als reine Depotabwicklung ohne eigene Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit ist die FFB gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Kenntnisse ihrer Kunden über bestimmte Produkte zu erfragen. Derzeit wird eine Angemessenheitsbeurteilung über Alternative Investment Produkte erfragt.

Im Rahmen des letzten Marktupdates ist Frank Seidel auf diese Abfrage näher eingegangen. Sollte Sie dies also ebenfalls betreffen, schauen Sie gerne einmal kurz in diesen kurzen Ausschnitt aus dem letzten Livestream hinein.

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