Die Vorabpauschale auf Investmentfonds wurde erstmals 2019 berechnet und beziffert einen fiktiven Ertrag, den Anleger im Laufe des Jahres mit ihren Fondsanteilen
erzielt haben. Darauf müssen Anleger die sogenannte Abgeltungsteuer entrichten. Für die Jahre 2021 und 2022 entfiel diese Pauschale, da der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins, auf dessen Grundlage die Pauschale berechnet wird, war negativ. Für 2023 hat die Bundesbank den Basiszins nun auf 2,55 % festgelegt. Damit wird die Pauschale für viele Investmentprodukte wieder relevant.

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