Der Bundesrat hat am 15.02.2023 die von der Bundesregierung beschlossene Novellierung der Finanzanlagen-Vermittler-Verordnung (FinVermV) abgesegnet – somit gelten besondere Abfragen zur Nachhaltigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr nur für Banken und Vermögensverwalter sondern auch für unabhängige Investmentberater. Kunden müssen ab dann im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (Offenlegungs-VO) aktiv nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Die erhobenen Nachhaltigkeitspräferenzen fließen neben den rein ökonomischen Faktoren als zusätzliche Daten in den Beratungsprozess ein.
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