DiR2 als “Festgeldersatz”?

In regelmäßigen Abständen fragen interessierte Investoren und auch “Sparer”, ob man nicht das defensive Kerninvestment “Diversified Risk & Return” (DiR2) auch als eine Art “Festgeldersatz” ansehen könne. Ich habe mich dieser Fragestellung im Rahmen des Marktupdates am 12.04.2022 einmal kurz und knapp in 5 Minuten angenommen – vielleicht hilft dieses Statement bei eigenen Überlegungen weiter.

Fazit:

Festgeldersatz: nein, Liquiditätsrücklage: ja
Empfohlener Anlagehorizont: ab 1-2 Jahre

(FS)