Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist aktuell auf eine wichtige Frist hin. Denn zum Jahreswechsel endet die Übergangsphase, in der britische Fonds noch dank europäischer Regelungen in Deutschland vertrieben werden dürfen.

Die nachfolgenden Inhalte sind geschützt

Bitte registrieren Sie sich für die Inhalte dieser Website oder nutzen Sie Ihre bekannten Log In Daten (Username und Password) um die Inhalte freizuschalten.