Anleger, die Anteile an thesaurierenden Investmentfonds halten, werden die laufenden Erträge, die sie 2021 erzielen, im kommenden Jahr nicht versteuern müssen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen hervor, welches mittlerweile im Netz zirkuliert. Inhaber von teilausschüttenden Fonds kommen somit zumindest partiell in den Genuss der neuen Steuerfreiheit.
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