Die Gespräche häufen sich mittlerweile: Banken suchen derzeit den Kontakt mit ihren Bestandskunden, um das Thema des Negativzinses, des Verwahrentgelts oder schlicht des “Strafzinses” anzusprechen und “gemeinsam” zu einer Lösung zu finden. Eine “Lösung” bedeutet dabei meist, das Geld auf den Konten zu reduzieren und dafür stattdessen ein manchmal mehr manchmal weniger sinnvolles Produkt an dieser Stelle zu kaufen.

Nun ja, das Ansinnen kann man bei der seit vielen Jahren anhaltenden toxischen Zinslandschaft in Deutschland verstehen, denn das “Geschäftsmodell Bank” ist schon lange nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig – ein Blick in die Bankbilanzen zeigt das.

Dr. Markus Krall brachte es im Gespräch im Herbst 2020 so auf den Punkt:

So, wenn man jetzt auch noch eigenes Geld dafür aufbringen darf, dass man sein Geld in der Bilanz einer Bank “parken darf”, na dann darf man sich aber sicherlich auch Gedanken darüber machen, wie man das verhindert. Hier zwei Beispiele, die natürlich ein klein wenig Aufwand und Mühe kosten, aber sehr wohl eine Überlegung wert sein sollten:

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