Die EU hat mit ihren jüngsten Beschlüssen einen signifikanten Schritt in Richtung einer stärker vereinheitlichten und harmonisierten Gesetzgebung zur “Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” gemacht. Vincent van Peteghem, der belgische Finanzminister, betont, dass die Einigung darauf abzielt, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Finanzsystems der EU zu stärken.

Zitat: “Die Einigung ist fester Bestandteil des neuen EU-Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche und wird dazu beitragen, dass die nationalen Systeme besser für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerüstet und für die Zusammenarbeit abgestimmt sind. Dadurch wird Betrügern, dem organisierten Verbrechen und Terroristen der Spielraum entzogen, um ihre Erträge über das Finanzsystem zu legitimieren.” sowie “Mit dem neuen Paket werden alle für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie sein wird.”

Auf den ersten Blick scheinen diese Maßnahmen eine notwendige Antwort auf die komplexen Herausforderungen der modernen Finanzkriminalität zu sein.

Jedoch sehe ich in einer eher kritischen Analyse, dass die tatsächlichen Beweggründe und potenziellen Konsequenzen dieser Regelungen weit über den Kampf gegen Geldwäsche hinausgehen. Insbesondere die Einbeziehung neuer Sektoren und die Schaffung eines umfassenden Registers wirtschaftlicher Eigentümer könnten den Weg für eine stärkere Überwachung und Kontrolle von Vermögen innerhalb der EU ebnen.

Verpflichtete und verstärkte Sorgfaltspflichten

Die Ausweitung der Liste der Verpflichteten auf Krypto-Dienstleister, Luxusgüterhändler und sogar die Fußballindustrie zeigt, dass die EU eine breite Front gegen potenzielle Geldwäscheaktivitäten eröffnen möchte. Kritisch gesehen könnte man argumentieren, dass dies den ersten Schritt darstellt, um nahezu jede signifikante finanzielle Transaktion unter die Lupe zu nehmen.

Das wirtschaftliche Eigentum und die Register

Die stärkere Vereinheitlichung der Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum und die Einführung einer Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen, die in der EU Immobilien besitzen, erkenne ich als Versuch, eine lückenlose Erfassung von Vermögen in der EU zu erreichen. Es scheint mir, dass es dabei weniger um die Bekämpfung von Geldwäsche geht, sondern vielmehr um die Schaffung eines Instrumentariums, das es ermöglicht, Vermögen zu identifizieren, zu überwachen und letztlich steuerlich zu erfassen oder zu regulieren.

In der Pressemitteilung heißt es dazu wörtlich “…Mit der vorläufigen Einigung werden die Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum stärker vereinheitlicht und transparenter. Das wirtschaftliche Eigentum haben die Personen, die das Eigentum an einer juristischen Person (wie einer Gesellschaft, einer Stiftung oder einem Trust) tatsächlich kontrollieren oder davon profitieren, wenn der Titel oder das Eigentum auf einen anderen Namen lautet. In der Einigung wird klargestellt, dass das wirtschaftliche Eigentum auf zwei Komponenten beruht – Eigentum und Kontrolle –, die beide analysiert werden müssen, um sämtliche wirtschaftlichen Eigentümer der betreffenden juristischen Person oder für alle Arten von Unternehmen, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen, zu ermitteln, wenn sie in der EU tätig sind oder in der EU Immobilien erwerben. Als Schwellenwert für das wirtschaftliche Eigentum sind in der Einigung 25 % festgelegt. … Für das wirtschaftliche Eigentum aller ausländischen Unternehmen, die Eigentümer von Immobilien sind, ist in der Einigung eine rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 geltende Registrierungspflicht vorgesehen…”

Weiter heißt es: “…Mit der Richtlinie wird den für die Register zuständigen Einrichtungen die Befugnis übertragen, bei Zweifeln an der Richtigkeit der ihnen vorliegenden Informationen in den Räumlichkeiten registrierter juristischer Personen Inspektionen durchzuführen. … In der Einigung ist zudem vorgesehen, dass nicht nur Aufsichts- und andere Behörden sowie Verpflichtete, sondern auch Vertreter der Öffentlichkeit mit einem berechtigten Interesse, darunter Presse und Zivilgesellschaft, Zugang zu den Registern haben…”. Ich präzisiere: Jeder hat also im Zweifel Zugriff.

Übrigens: Als Schwellenwert für das wirtschaftliche Eigentum sind in der Einigung 25 % festgelegt – sicherlich kann man diesen Wert, einmal gesetzlich festgelegt, jederzeit beliebig reduzieren.

Datenschutz und die Rechte der Bürger

Obwohl die Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und zum Datenschutz betont werden, sehe ich die umfassende Sammlung und der Zugang zu persönlichen und finanziellen Daten als maximal problematisch an. Die Möglichkeit von Inspektionen in den Räumlichkeiten juristischer Personen und der weitreichende Zugang zu verschiedenen Registern werden als Eingriffe in die Privatsphäre interpretiert werden. Ist uns klar, was da droht?

Fazit: Zwischen Schutz und Kontrolle

Während die EU behauptet, mit diesen Maßnahmen den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie des Finanzsystems zu stärken vermute ich, dass diese Regelungen den Grundstein für ein umfangreiches Überwachungs- und Kontrollsystem legen werden. Dies könnte in der Zukunft nicht alleine zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (wie es uns immer erklärt wird) genutzt werden, sondern auch, um Vermögen innerhalb der EU zu identifizieren, zu kontrollieren und möglicherweise steuerlich zu erfassen oder mit Abgaben zu belegen. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist, ob die Balance zwischen Schutzmaßnahmen und den Rechten sowie der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt und, warum diese Maßnahmen bei uns völlig unter dem Radar bleiben und niemand sich ernsthaft kritisch damit in den Medien auseinander setzt.

Die nächsten Schritte werden in der Pressemitteilung bereits offengelegt. Es heißt dort wörtlich: “…Die Texte werden nun fertiggestellt und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter sowie dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Nach der Billigung müssen die Texte von Rat und Parlament förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten…“. Tja, das dauert nicht mehr lange. Ich rechne mit maximal zwei Jahren, wenn bei der EU-Wahl nicht alles auf den Kopf gestellt wird.

Absolut verrückt. Jeder mag sich jetzt seine eigenen Gedanken dazu machen. 

 

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/fight-against-terrorism/fight-against-terrorist-financing

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/01/18/anti-money-laundering-council-and-parliament-strike-deal-on-stricter-rules