Verschenken und Vererben mit Alternativen Investmentfonds

Unser privates Vermögen haben wir uns größtenteils durch unser Arbeitseinkommen im Angestelltenverhältnis, als Freiberufler oder Gewerbetreibender aufgebaut. Auf dem Weg vom Bruttolohn zum überwiesenen Nettogehalt oder vom Umsatzerlös durch verkaufte Ware oder Dienstleistungen bis zur Ausschüttung des Gewinns haben wir viele verschiedene Steuern gezahlt. Wollen wir nunmehr Teile unseres Vermögens entweder zu Lebzeiten an jemanden Dritten verschenken oder sie oder ihn im eigenen Todesfall als Erbe begünstigen, sitzt erneut das Finanzamt mit am Tisch.

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen hat sicherlich auch das Recht, sich über diesen Sachverhalt detaillierter schlau zu machen und sich Strategien zu überlegen, auf völlig legale Weise die Steuerbelastung bei Schenkung oder Erbschaft etwas “zu optimieren”.

Diesem Thema hatten wir uns im dritten Teil des Marktupdates am 11. Oktober 2022 gewidmet und Sie finden nachfolgend den Ausschnitt aus dem Livestream genau zu diesem Thema.

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