Derzeit ist der Begriff “reverse mortgage” noch ähnlich unbekannt wie “umgekehrte Hypothek” oder “Rückwärtshypothek”. Der Begriff “Immobilienverrentung” trifft es wohl aber noch am besten, denn dabei beziehen Eigenheimbesitzer eine lebenslange Rente beim Verkauf ihrer Immobilie und behalten ein Wohnrecht. Die grundsätzlichen Ideen der Modelle sind gut – aber noch nicht reguliert. Somit schießen seltsame und teilweise rechtlich grenzwertige Angebote ins Kraut. Hier eine kurze Betrachtung des Status Quo.
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